Steuerklasse 5, Minijob und Gewerbe anmelden. Lohnt es sich?

2 Antworten

Mir fällt als erstes ein Widerspruch auf:

Nun habe ich ein Jobangebot für das ich ein Gewerbe anmelden müsste.

und

handelt es sich um künstlerische Tätigkeiten

Eine künstlerische Tätigkeit ist freier Beruf. Also keine Gewerbeanmeldung, sondern nur beim Finanzamt.

Was sollst Du denn machen?

Lohnt sich das?

Das kannst nur Du wissen. WAs wird es einbringen und welche Kosten wirst du haben? Besteuert wird der Gewinn.

Welche Auswirkungen hat es auf die Steuererklärung?

Für die selbständige Tätigkeit musst Du eine Anlage EÜR ausfüllen und damit den Gewinn ermitteln.

Da Du verheiratet bist, ist die Gesamtsteuer entscheidend. Wenn das Einkommen, was Du und Dein Ehegatte über ca. 130.000,- Euro zusammen habt, ist es egal, da wird jeder Euro Gewinn mit 42 Cent Einkommensteuer belatet.

Ist das Einkommen geringer bewegt es sich zwischen 25 und 40 Cent, je nach dem, wie hoch Euer Gesamt einkommen ist.

Der Minijob geht nicht in die Rechnung ein.Du musst nur aufpassen, dass der Arbeitgeber auf jeden Fall die Pauschalversteuerung mit 2 % durchführt.

Wichtig noch, da Du ja eine Anstellung mit Steuerklasse 5 hast, sind auf die selbständige Tätigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge fällig,wenn Deine Angestelltentätigkeit 20 Stunden pro Woche ausmacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Sketchy 
Fragesteller
 11.05.2023, 07:23

Guten Morgen und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Für diese künstlerische Tätigkeit muss ich Rechnungen schreiben können. Geht das nicht nur wenn ich ein Gewerbe anmelde? Diese künstlerische Tätigkeit ist ja auch nicht völlig frei da es sich um Dinge wie Werbung o.ä handelt. Es ist auch keine Festanstellung da ich nur bei Bedarf Aufträge erhalte.

Die Frage "lohnt sich das" ist so gemeint ob nach Abzug von Steuern (in Steuerklasse 5), bei so wenig Stunden, überhaupt ein Gewinn übrig bleibt oder wie hoch mein Stundensatz sein müsste damit es sich halt "lohnt".

Bei der Anstellung in Steuerklasse 5 handelt es sich um den Minijob bei dem die Steuerklasse praktisch egal ist da sie keine Auswirkung hat.

Viele Grüße

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wfwbinder  11.05.2023, 08:15
@Sketchy
Es ist auch keine Festanstellung da ich nur bei Bedarf Aufträge erhalte.

Natürlich, sonst wäre es ja eine Anstellung, keine Selbständigkeit.

Für diese künstlerische Tätigkeit muss ich Rechnungen schreiben können. Geht das nicht nur wenn ich ein Gewerbe anmelde?

Wenn man nur Rechnungen schreiben dürfte, wenn man ein Gewerbeangemeldet hat, würden alle Rechtsanwälte,Steuerberater usw. verhungern. Sie sind Freiberufler, also keine Gewerbetreibenden und müssen für ihre Honorare Rechnugnen schreiben.

Rechnungen schreibt jeder selbständig tätige.

Guten Abend, ich bin verheiratet, in Steuerklasse 5 und übe einen 520,-€ Job aus.

Bei dieser Formulierung ging ich davon aus, dass es sich um eine Teilzeittätigkeit über 520,- Euro mit St-Kl. 5 und einen zusätzlichen Minijob handelt.

Wenn der Minijob über Steuerklasse abgerechnet wird, solltest Du den Arbeitgeber bitten unbedingt sofort auf Pauschalversteurung mit 2 % umzustellen.

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Sobald Du bei Deiner Arbeitnehmertätigkeit eine Gehaltserhöhung ablehnst, weil Du darauf Steuern zahlen müsstest, lohnt es sich auch nicht mehr, gewerblich tätig zu werden.