Arbeitnehmer + Kleingewerbe + Minijob möglich?

3 Antworten

Minijob ist eine abhängige Tätigkeit als Arbeitnehmer, die lediglich besonders abgerechnet wird.

Es hat nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lieben Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir noch verraten, was genau Sie mit "lediglich besonders abgerechnet wird" meinen?

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@rosi891

Naja, als Minijob halt, wo der Arbeitgeber allein die pauschalen Abgaben zu Kranken- und Rentenversicherung und die pauschale Lohnsteuer trägt (und Du höchstens den eigenen RV-Beitrag, wenn Du dies nicht abgewählt hast).

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520 - €- Jobs sind nichtselbständige Beschäftigungen. Der Betrag hat mit einer selbständigen Tätigkeit nichts zu tun.

Wenn die Einnahmen aus der hauptberuflichen Unselbständigkeit weiterhin überwiegen, ist der Minijob irrelevant.

Den letzten Absatz verstehe ich nicht.