Arbeitnehmer + Kleingewerbe + Minijob möglich?
Hi,
ich habe neben meiner Hauptberuflichen Arbeit, ein Kleingewerbe laufen über das ich ein kleines passives Einkommen erhalte.
Kann ich nun zusätzlich einen Minijob ausführen, ohne die daraus resultierenden Einkünfte über mein Gewerbe angeben zu müssen?
Also bin ich trotz dessen, dass ich ein Kleingewerbe habe, von der Verdienstgrenze bis 520€ betroffen und kann diese nutzen?
3 Antworten
Minijob ist eine abhängige Tätigkeit als Arbeitnehmer, die lediglich besonders abgerechnet wird.
Es hat nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun.
520 - €- Jobs sind nichtselbständige Beschäftigungen. Der Betrag hat mit einer selbständigen Tätigkeit nichts zu tun.
Wenn die Einnahmen aus der hauptberuflichen Unselbständigkeit weiterhin überwiegen, ist der Minijob irrelevant.
Den letzten Absatz verstehe ich nicht.
Lieben Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir noch verraten, was genau Sie mit "lediglich besonders abgerechnet wird" meinen?