Nur ein Minijob und trotzdem Steuerklasse 6?

3 Antworten

und wie ich an mein Geld komme?

So wie jeder, der zuviel Steuern vorausgezahlt hat. Durch eine Festsetzung der Einkommensteuer. 

Ob du aber wirklich zuviel Steuern vorauszahlst, kann hier keiner wissen, da außer dir hier niemand deine sonstige Situation kennt. Kann ja durchaus sein, dass du noch woanders Einkünfte hast, die nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, denn von einem Minijob kann man ja nicht leben.

Ich glaube das Hauptproblem ist, dass Du dem neuen Arbeitgeber die Steuer-ID gegeben hast und der hat die ELSTAM-Daten geladen. Damit ist er dann eben Zweitarbeitgeber und das bedeutet Steuerklasse 6.

Hätte er Dich nur bei der Knappschaft (Minijobzentrale) angemeldet, wäre alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da fehlt noch was, m.E. die Hauptsache:

Ein Minijob ist ja nicht per se steuerfrei. Der Arbeitslohn daraus wird
entweder pauschal versteuert oder nach Lohnsteuerkarte. Die pauschale Steuer zu übernehmen hatte der Arbeitgeber wahrscheinlich keinen Bock (kann man verstehen), er ist auch nicht dazu verpflichtet; also rechnet er nach "Lohnsteuerkarte" ab.

Da geht er nun davon aus, dass der Job ohnehin nur ein Nebenjob für den Auszubeutenden ist, und damit die LSt.-Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 für einen eventuellen Hauptjob freibleibt, rechnet er nach 6 ab.

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@blackleather

Aber er könnte ja die höchsten 9 Euro monatlich dem Arbeitnehmer abziehen.

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