Welche Steuerklasse bekommt man, wenn der Ehepartner in China angestellt ist?

5 Antworten

@EnnoWarMal hat vollkommen Recht, aber du hast vermutlich den Zusammenhang nicht ganz verstanden.

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Also, wenn ihr hier eine gemeinsame Ehewohnung habt, ist Dein (dann) Ehemann, hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Wieviel Steuern dann effektiv zu zahlen sind, richtet sich nach den Einkünften und dem deutsch-chinesischen DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).

Kurz gesagt, welches die günstigste Lösung ist, kann Euch nur Jemand sagen, der alle daten hat:

Beide Einkommen (Brutto), Arbeitgeber (deutsch7chinesisch) usw.

Kaum eine Frage, die man hier so einfach beantworten kann.

Stimmt, bei Auslandssachverhalten ist es immer schwierig ohne genug Hintergrundinformationen stichhaltige Antworten zu liefern.

Wenn er ganzjährig in China ist, kommt eine unbeschränkte Steuerpflicht dennoch wohl nicht in Betracht. Und so wie ich es lese, ist er in China angestellt und es werden dort auch die Steuern abgeführt, deshalb sehe ich den Anwendungsbereich eines DBA hier nicht, da es keine Doppelbesteuerung gibt.

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Vielen dank für die Antworten! 

Ja, wie wohnen in Deutschland zusammen und sein Erstwohnsitz bleibt auch in Deutschland. Einen Zweiten Wohnsitz hat er in China. Sein Gehalt wird in China in Yuan bezahlt und Steuern,Krankenkassenabgaben etc. werden in China abgeführt.

Mein Bruttoeinkommen ist höher als seins, da die Löhne in Asien ja wesentlich geringer sind. Ich weiß nicht, ob das was zur Sache tut.

Wahrscheinlich müssen wir mit der Sache zum Steuerberater. Dennoch vielen Dank für eure Mühe.

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@User8990

Wenn DEin Verlobter hier einen Wohnsitz hat:

     Ja, wie wohnen in Deutschland zusammen und sein Erstwohnsitz bleibt auch in Deutschland.

Dann ist er hier auch unbeschränkt steuerpflichtig. Damit steht Euch die Zusammenveranlagung zu.

Zwar werden die Einkünfte  aus CHina dort besteuert (Artikel 15 Abs. 1 des DBA mit China) und hier nicht besteuert, aber der Splittingvorteil wird etwas durch den Progressionsvorbehalt getrübt. Da Deine Einkünfte aber höher sind, dürfte sich trotzdem ein Vorteil ergeben.

wenn z. B. DEin alleiniges z.v.E. (zur versteuerndes Einkommen) 40.000,- wäre udn seines 30.000,-, so würde sich schon ein Vorteil von ca. 1.000,- ergeben. weichen die Einkünfte stärker ab, so wird der Vorteil größer.

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Anders als P59 komme ich zu dem Schluss, dass es nicht darauf ankommt, wo er arbeitet, sondern ob er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Und selbstverständlich ist die Steuerklasse nicht relevant - zumindest wenn es sich um die Lohnsteuerklasse handelt. 

Danke für die Antwort. So ganz habe ich das leider nicht verstanden. Wann ist er denn unbeschränkt steuerpflichtig? Und wieso spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle?

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Du bekommst keine andere Steuerklasse als jetzt. Das Ehegattensplitting kommt Dir angesichts des Wohnsitzes des Ehepartners in China nicht zugute.

Die Steuerklasse bleibt bei eins, da dein Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist aufgrund des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts im Drittland, § 1 Abs. 1 EStG. Auch die Tatbestände der Abs. 2 und 3 kommen wohl nicht in Betracht. Eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag gem. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG scheidet mangels EU/EWR-Aufenthalts aus.

Eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht.

Ich denke, dass ennowarmal ausdrücken wollte, dass Lohnsteuerklassen keinen Einfluss auf die festzusetzende Einkommensteuer haben.

   Ja, wie wohnen in Deutschland zusammen und sein Erstwohnsitz bleibt auch in Deutschland.

Und schon sind wir in der unbeschränkten Steuerpflicht.

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Aus steuerlichen Gründen (vorzeitig) zu heiraten ist keinesfalls zu empfehlen. Schon gar nicht, wenn der Freund lange Zeit allein in China ist. Chinesinnen sind hübsch, sehr liebenswürdig und stehen auf Langnasen. Spreche aus eigener Erfahrung!