Kreditausfall bei auxmoney oder smava als Verlust in der Steuererklärung

4 Antworten

Ich sehe da 2 große Probleme:

Zum ersten ist Verlustverrechnung nur innerhalb der Einkommensart zulässig, d.h., man könnte den Ausfall eines Darlehens ohnehin nur in der Einkommensart KAP geltend machen.

Zum zweiten gibt es ja bei diesen Darlehen eine Besonderheit gegenüber Wertpapierverkäufen: Man muß den endgültigen Verlust erst nachweisen. Ansonsten könnte das Argument kommen, dass ja irgendwann doch noch mit Darlehensrückzahlung zu rechnen ist.

Allerdings würde ich es trotzdem mal versuchen, den Verlust in Abzug zu bringen. Wenn das FA das ablehnt, hat man eben Pech gehabt.

Und noch ein Problem: die Zinsen sind Einkommen. Der Darlehensbetrag nicht. Wo ist also die Einkunftsart?

0
@gandalf94305

Gewiß, aber da sind dann ja doch die Parallelen zu der börsennotierten Anleihe zu ziehen: Einen Kapitalgewinn muß ich versteuern, einen Verlust hingegen kann ich mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Darf es da einen Unterschied machen, dass die Kapitalforderung nicht börsennotiert ist? Leider habe ich dazu auf die Schnelle keine einschlägige Rechtsprechung auffinden können. Vom Rechtsgefühl her meine ich aber, dass da eine unterschiedliche Behandlung problematisch wäre.

0

Grundsätzlich muss man die Zinserträge, die man erhält, steuerlich angeben. Auf der anderen Seite sollten auch die Ausgaben gegen gerechnet werden können. Wenn jemand eine Geschäftserweiterung finanzieren will, sollte man sich im Vorfeld ein Bild machen, indem man sich beispielsweise vor Ort das Geschäft anschaut. Die Fahrtkosten sollten allemal absetzbar sein. Immerhin erzielt der Unternehmer später Gewinn, den er auch wieder versteuern muss. Aus meiner Sicht ist das durchaus logisch.

du legst kein Geld an, sondern vergibst einen Privatkredit. Und damit beginnen die Probleme, wenn es um die steuerliche Anerkennung von Verlusten geht.

Bei Anleihen ist das möglich. Auch das ist ein Kredit. Und hier könnte man ansetzen, um eine steuerliche Anerkennung zu bekommen. Fraglich ist die Anerkennung wie die Beweisführung, dass der Kredit wirklich verloren ist.

Anleihen sind nicht Darlehen, sondern Wertpapiere, die eine andere gesetzliche Grundlage als Darlehen haben. Natürlich hast Du recht, daß es im Prinzip auf ein Darlehen hinausläuft, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei Darlehen anders. Noch widersinniger wird das bei Pfandbriefen, die eigentlich Sicherheiten aus Darlehensforderungen verbriefen. Dennoch greifen bei Anleihen (auch wenn sie variabel verzinst sind) und Zertifikaten (auch wenn sie festverzinslich sind) die Regelungen des Investmentsteuergesetzes, während Darlehen im 2. Buch des BGB geregelt sind bzw. im Rahmen des Kreditwesengesetzes über Regeln für Finanzinstitute Regelungen erfahren.

0

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=FG%20Rheinland-Pfalz&Datum=08.02.2006&Aktenzeichen=3%20K%202924/03

Da bei der Vergabe eines Privatdarlehens über die genannten Plattformen keine sittliche oder moralische Verpflichtung im Spiel ist und es sich auch nicht um ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft oder den Arbeitgeber handelt, können Verluste aus dem Schuldnerausfall bei dieser Art von Darlehen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das wäre dann Privatvergnügen. Man hätte sich eben um sinnvolle Sicherheiten bemühen müssen.