Steuergleichheitsgesetz - Egal welche Steuerklasse - Jahresende gleicher Nettoertrag?
Hallo zusammen,
komischerweise konnte meine Steuerberaterin mir diese Frage nicht beantworten.
Ich habe die Info vom Finanzamt erhalten, dass es in Deutschland ein Steuergleichheitsgesetz gibt, welches besagt, dass am Jahresende der Nettoertrag immer gleich ist, egal welche Steuerklasse man angehört.
Ein einfaches Beispiel:
Steuerklasse 1 zahlt monatlich mehr Steuern, bekommt dafür am Jahresende mehr zurück.
Steuerklasse 3 hat weniger Abzüge pro Monat, bekommt dafür weniger am Jahresende zurück wie z.B. Steuerklasse 1.
Beide Steuerklassen haben somit unterm Strich den gleichen Nettolohn pro Jahr.
So die Theorie. Ist dies wirklich korrekt?
Hintergrund:
Ich wohne, arbeite und zahle meine Steuern in Deutschland. Meine Frau (Deutsche) wohnt im europäischen Ausland. Trotz Heirat rutsche ich damit automatisch in Steuerklasse 1.
Somit müsste ich jedes Jahr das EU EWR Dokument von meiner Frau im Ausland ausfüllen lassen, da sie dort keine Einkünfte hat. Ihr wird dieses Dokument aber nicht ausgestellt, da es dem Finanzamt dort unbekannt ist. Man könnte jetzt jedes Jahr das Dokument mit einem Anwalt durchboxen, aber das macht keinen Sinn.
Somit habe ich unfreiwillig jeden Monat viel mehr Abzüge durch Steuerklasse 1. Wäre mir allerdings egal, wenn ich diesen Fehlbetrag zur besseren Steuerklasse am Jahresende wiederbekomme.
Wie verhält es sich also in meinem Fall. Habe ich am Jahresende einen Nachteil mit der Steuerklasse 1 oder den fast gleichen Nettoertrag wie jede andere Steuerklasse?
Danke und viele Grüße
Sebastian
1 Antwort
Ein "Steuergleichheitsgesetz" existiert nicht.
Das mit den Steuerklassen ist allerdings richtig - da die Steuerklassen nichts mit der EINKOMMENSteuer, sondern nur etwas mit der LOHNSteuer zu tun haben - und die LOHNSteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Eine Zusammenveranlagung ist allerdings, wenn nur ein Ehepartner in D steuerpflichtig ist, nur in Ausnahmefällen möglich:
Danke für die Antwort. Alle Punkte einer Zusammenveranlagung sind gegeben, aber nicht umsetzbar durch Unkenntnis der ausländischen Behörde - langes Thema.
Zusammenfassung, damit ich nichts falsch verstehe: Nach meiner Steuererklärung habe ich ca. den gleichen Betrag in der Tasche, unabhängig von der Steuerklasse, korrekt?
Wenn dem so ist, dann können wir uns den jährlichen Bürokratiekrieg zur Erkämpfung der Steuerklasse 3 ersparen.