Steuergleichheitsgesetz - Egal welche Steuerklasse - Jahresende gleicher Nettoertrag?

1 Antwort

Ein "Steuergleichheitsgesetz" existiert nicht.

Das mit den Steuerklassen ist allerdings richtig - da die Steuerklassen nichts mit der EINKOMMENSteuer, sondern nur etwas mit der LOHNSteuer zu tun haben - und die LOHNSteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Eine Zusammenveranlagung ist allerdings, wenn nur ein Ehepartner in D steuerpflichtig ist, nur in Ausnahmefällen möglich:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/veranlagungsformen-fuer-ehegatteneingetragene-lebenspartner-3-ehepartner-lebt-im-ausland_idesk_PI20354_HI2545938.html

Ampelmann12 
Fragesteller
 28.08.2023, 20:48

Danke für die Antwort. Alle Punkte einer Zusammenveranlagung sind gegeben, aber nicht umsetzbar durch Unkenntnis der ausländischen Behörde - langes Thema.

Zusammenfassung, damit ich nichts falsch verstehe: Nach meiner Steuererklärung habe ich ca. den gleichen Betrag in der Tasche, unabhängig von der Steuerklasse, korrekt?

Wenn dem so ist, dann können wir uns den jährlichen Bürokratiekrieg zur Erkämpfung der Steuerklasse 3 ersparen.

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