Steuererklärung Halbwaisenrente?

2 Antworten

Steurberater ist da nicht nötig.

@wilees hat ja schon die Freibeträge der einzelnen Jahre genannt.

Nehmen wir mal 2021. 8 * 850,- + 4* 950 Ausbildungsvergütung = 10.600,- Euro. Davon runter 1.000,- Arbeitnehemrfreibetrag = 9.600,-.

Halbwaisenrente: Um es genau zu berechnen, müsste man wissen seit wann Du die Rente beziehst. nehmen wir mal an 2028, dann haben wir einen Annäherungswert 12* 170,- = 2.040,-, zuversteuern 76 % = 1.550,- - 102,- Werbungskostenpauschale = 1.448,- Euro.

Gesamtbetrag der Einkünfte 1.448,- + 9.600,- = 11.048,- Euro.

Davon geht noch die Vorsorgepauschale udn die Sonderausgabenpauschale runter.

Nach meiner groben Rechnung 9.956,- Euro. Grundfreibetrag 9.744,- wären 212,- Euro zu versteuern und das wären dann unter 30,- Euro zu zahlen.

Einfach mal die Zahlen bei www.elster.de eingeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Im Jahr 2020 lag der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro ..... Den hast Du bei Ausbildungsbeginn Sommer bzw. Herbst 2020 sicherlich nicht überschritten.

Grundfreibetrag 2021: 9.744 € für Singles, ...... 2022: 10.347 € für Singles, ..........2023: 10.908 € für Singles,

Also sind keine allzu hohen Nachforderungen zu erwarten.

Erkläre einfach im Nachhinein Deine Steuer für die zurückliegenden Jahre. Die Meldungen hinsichtlich der HWR liegen dem FA seiten der RV vor.

Absetzbar sind .... Werbungskosten = berufliche Kosten, z.B. Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €), Fortbildungskosten.

Werbungskosten brauchst Du aber nur zu beziffern, wenn diese die Pauschale überschreiten - Werbungskostenpauschale bis 2021 = 1000 Euro, ab 2021 = 1200 Euro und ab 2023 = 1230 Euro.

Desweiteren außergewöhnliche Belastungen ......

https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

siehe unter Punkt 2 .....

Außerdem gibt es noch Sonderausgaben .......

Zu den Sonderausgaben gehören Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge.

Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen – als Vorsorgeaufwendungen?

  • Krankenversicherung.
  • Pflegeversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung.
  • Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
  • Krankenzusatzversicherungen.
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Risikolebensversicherung.

Dein Minjob hat soweit dieser seitens des AG pauschal versteuert wurde in der Steuererklärung nichts zu suchen.

Damit kannst Du auch als Laie eine Steuererklärung abfassen.