Steuerbescheid: Werbungskosten blieben unberücksichtigt. Was tun?
Hallo zusammen,
habe extra früh meine Steuererklärung abgegeben und nun den Bescheid erhalten. Gegenüber der Berechnung der Steuersoftware wird aber nur ein wesentlich geringerer Betrag erstattet, da das Finanzamt offensichtlich meine Werbungskosten vergessen oder ignoriert hat. statt:
- Wege zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Umzugskosten (Umzugskostenpauschale)
- Unfallkosten auf dem Weg von der Arbeit nach Hause
wurde nur die
- Werbunskostenpauschale in H.v. 920€
berücksichtigt.
Wie formuliere ich den Einstruch bzw. Widerspruch? Oder soll ich zunächst mich telefonisch beim FA erkundigen?
(Das Steuer-Identnummer und Steuerfallnummer sowie Anschrift angegeben werden müssen, ist klar. Es geht nur um den "Text". Möchte hier im Vorfeld Fehler und damit Steit mit dem FA vermeiden). DANKE!
1 Antwort

"Sehr geehrte DAmen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Einspruch ein. Es wurden nicht berücksichtigt:
die Entfernungspauschale
die Kosten für den Unfall auf dem Weg zur Arbeit
die Umzugskostenpauschale
Falls sie zusätzliche Angaben benötigen, teilen Sie mir bitte mit welche Nachweise Ihnen fehlen."
Für mich stellt sich natürlich die Frage, ist der Umzug wirklich anstellungsbedingt? Dasist hoffentlich aus den Unterlagen klar hervorgegangen.
Ebenso der Unfall. Das die Entfernungspauschale nicht angesetzt wurde, kann vermutlich nur ein Tippfehler sein.