Verheirateter Student, Werbungskosten abgelehnt?
Ich befinde mich zurzeit in einem Bachelor-Studium, habe etwa zehn Jahre zuvor eine Ausbildung abgeschlossen und in der Zwischenzeit gearbeitet. Meine Ehefrau bekommt ein Gehalt von etwa 37.000€ und wir haben die Steuerklassenkombination V - III. Nun habe ich in der Steuererklärung meine Aufwendungen (Gebühren, Fahrtwege...) als Werbungskosten angegeben, in der Annahme es sei eine Zweitausbildung durch die vorhergegangene Ausbildung.
Das Finanzamt hat nun meine Werbungskosten abgelehnt, mit der Begründung, dass "die Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit nicht berücksichtigt werden, da sie nicht zur Sicherung und Erhalt der Einkünfte dienen und sie nicht mehr einer aktiven beruflichen Tätigkeit nachgehen".
Ist das so richtig, oder kann da Einspruch erhoben werden?
3 Antworten
Ich halte den Bescheid so auch für falsch. Es kommt aber natürlich auch darauf an, wie Du die Kosten des Studiums erläutert hast - wenn da keine Erklärung dabei war, dann kann der Sachbearbeiter ja nicht erkennen, worum es sich da handeln soll. Wenn eine dabei war, dann wurde sie übersehen - das kommt gerade sehr viel häufiger vor als mir lieb ist, insbesondere dann, wenn die Erklärung elektronisch übermittelt wurde. Im ersten Fall also die Erklärung nachliefern, im zweiten Fall auf die bereits vorliegenden Unterlagen verweisen. Ggf. Studienbescheinigung beifügen.
Ich sehe es ebenso wie @Eifelia.
Der Sachbearbeiter hat den Zusammenhang nicht gesehen. Ist bei Beruf "Student" angegeben? Bei den Werbungskosten "Kosten für Bachelorstudium zum ..........."?
Mit einem Einspruch und einer kurzen Erklärung ist die Sache durch, denn die Kosten für die ZWeitausbildung sind abzugsfähig.
Danke für die Antwort. Bei Beruf ist Student angegeben. Bei den Werbungskosten habe ich es nicht extra nochmal erwähnt. Dann werde ich es mal tun.
Da hast du recht und ich würde zum Einspruch raten. Wenn du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast sind auch die Kosten für ein Bachelor Studium Werbungskosten.
Unter Umständen würde der Steuerbescheid nur Vorläufig ergehen, bis du nach dem Studium Einkünfte erziehlst.
Aber so wie du es schilderst ist der Bescheid falsch