Verheirateter Student, Werbungskosten abgelehnt?

3 Antworten

Ich halte den Bescheid so auch für falsch. Es kommt aber natürlich auch darauf an, wie Du die Kosten des Studiums erläutert hast - wenn da keine Erklärung dabei war, dann kann der Sachbearbeiter ja nicht erkennen, worum es sich da handeln soll. Wenn eine dabei war, dann wurde sie übersehen - das kommt gerade sehr viel häufiger vor als mir lieb ist, insbesondere dann, wenn die Erklärung elektronisch übermittelt wurde. Im ersten Fall also die Erklärung nachliefern, im zweiten Fall auf die bereits vorliegenden Unterlagen verweisen. Ggf. Studienbescheinigung beifügen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Ich sehe es ebenso wie @Eifelia.

Der Sachbearbeiter hat den Zusammenhang nicht gesehen. Ist bei Beruf "Student" angegeben? Bei den Werbungskosten "Kosten für Bachelorstudium zum ..........."?

Mit einem Einspruch und einer kurzen Erklärung ist die Sache durch, denn die Kosten für die ZWeitausbildung sind abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Frittenbude 
Fragesteller
 27.04.2023, 09:45

Danke für die Antwort. Bei Beruf ist Student angegeben. Bei den Werbungskosten habe ich es nicht extra nochmal erwähnt. Dann werde ich es mal tun.

0

Da hast du recht und ich würde zum Einspruch raten. Wenn du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast sind auch die Kosten für ein Bachelor Studium Werbungskosten.

Unter Umständen würde der Steuerbescheid nur Vorläufig ergehen, bis du nach dem Studium Einkünfte erziehlst.

Aber so wie du es schilderst ist der Bescheid falsch

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung