sterbegeld versteuern

1 Antwort

Geht es um eine lebenslange Rentenzahlung oder um eine Einmalzahlung? In welcher Höhe?

Eine etwaige Besteuerung mit Steuerklasse wäre nur vorläufig und würde durch eine Steuererklärung im nächsten Jahr abschließend korrigiert.

tobby 
Fragesteller
 09.10.2012, 22:07

hallo Little Arrow, bin zum erstenmal in einem Forum und weiß nicht genau ob dies die richtige Stelle für eine Antwort ist. Zu deiner Frage, ja es ist eine Einmalzahlung von 12000€ brutto

0
LittleArrow  09.10.2012, 22:35
@tobby

Das ist genau die richtige Stelle für einen Kommentar.

Wenn Dein Mann in diesem Jahr verstorben ist und noch eigene Einkünfte hatte, dann müssen alle steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. sein Gehalt, das Sterbegeld) zusammengerechnet und unter Berücksichtigung seiner Werbungskosten und Eurer Sonderausgaben das steuerpflichtige Einkommen ermittelt werden, was dann zu besteuern ist. Dabei werden die bisher angefallene Lohnsteuer, Soli und KiSt verrechnet. Du musst also im nächsten Jahr noch für Euch die gemeinsame Steuererklärung 2012 abgeben.

Im theoretischen Fall der Sterbegeldauszahlung im nächsten Jahr, wärest Du alleine steuerpflichtig und es würden max. € 705 für Einkommensteuer anfallen (plus KiSt).

0
EnnoBecker  10.10.2012, 10:24
@LittleArrow

Wäre hier nicht erst mal zu klären, wer den Anspruch auf Sterbegeld wem gegenüber und auf welcher Rechtsgrundlage hat?

Du haust hier einfach das Sterbegeld in die Einkünfte des Mannes mit rein. Das kann - muss aber nicht richtig sein.

Für 2013 gibt es übrigens ebenfalls den Splittingtarif.

0
LittleArrow  10.10.2012, 11:16
@EnnoBecker

Du haust hier einfach

Ich habe hier nicht einfach was "reingehauen", sondern von "alle steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. sein Gehalt, das Sterbegeld) zusammengerechnet" geschrieben. Definitiv wurde das Sterbegeld nicht in die Einkünfte des Mannes, sondern in die Gesamteinkünfte einbezogen! Macht da der Anspruchsberechtigte bei Zusammenveranlagung einen Unterschied? Du darfst doch noch gerne Deine eigene Antwort zu dieser Frage formulieren, dann ist meine nicht so alleine und *tobby bekommt den Sachverhalt nochmal anders, vielleicht verständlicher formuliert.

Es ist ja schön, wenn die Witwe auch für 2013 noch den Splittingtarif hat, dann würde die Sterbegeldauszahlung in 2013 effektiv nicht besteuert.

0