Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?
Hallo,
vergangenes Jahr habe ich für mein Haus Fenster bestellt, welche dieses Jahr im März eigentlich hätten angebracht werden sollen. Die Firma hat jedoch die Rollkästen falsch ausgemessen, sodass die Fenster nicht eingebaut werden konnten. Natürlich musste ich mir die für den Einbau eingeplanten Tage frei nehmen, damit jemand Zuhause ist. In der Zwischenzeit wurde ich vertröstet, die Fenster wurden bei mir im Garten abgestellt und nicht wieder mitgenommen, bis ich darauf bestanden hatte. Nach reichlichen Telefonaten und neuen Messungen, sind die Fenster heute geliefert worden. Beim Einbauen wurde nun aber festgestellt, dass die Isolierung für den Rollkasten nicht passt, beziehungsweise ich hatte mit dem Firmenchef abgesprochen, dass eine andere Isolierung eingebaut wird. Nun haben die Angestellten der Firma das falsche Isolierungsmaterial dabei und werden wahrscheinlich länger brauchen um die Fenster einzubauen. Ich als Kunde bin wütend. Nicht nur über die schlechte Kommunikation zwischen Angestellten und Firmenchef oder über die Beschädigung der Hausfassade durch schlampiges Arbeiten sondern auch darüber, dass es bereits insgesamt zum fünften Mal der Einbau verschoben wird und/oder sich hinaus verzögert. Mittlerweile wäre ich soweit, der Firma zu sagen, sie kann alle Fenster mitnehmen und ich bestelle bei einer anderen Firma, wenn sie nicht bereits drei Fenster ausgebaut hätten.
Was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz einfordern? Bei der Hausfassade glaube ich nicht, dass ich Sachbeschädigung einklagen kann, da ich keine Fotografien der Fassade vor dem Aus- und Einbau gemacht habe.
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!
Mit Grüßen
Bitle
2 Antworten
Halo,
bei Schadenersatz muss man immer prüfen, welcher bezifferbare Schaden ist entstanden. Ob die Fassade Schaden genommen hat, bezweifelst Du selbst. Wenn Du mehr Tage frei nehmen musstest, als eigentlich erforderlich, kannst Du das entsprechende Gehalt als Schaden ansetzen.
Etwas anderes sind etwaige Mängel. Wenn etwas technisch und optisch nicht ordentlich ist, kannst Du das erstmal großzügig ansetzen und von der Rechnung abziehen. Und wenn wegen der schlechten Arbeit mehr Stunden nötig waren und trotzdem berechnet werden, auch.
Dann lass den Unternehmer erstmal kommen. Solange Du nicht zuviel bezahlt hast, hast Du die Trümpfe in der Hand.
Viel Glück
Barmer
Einziger Tipp den man in dieser Konstellation geben kann ist wohl, sich an die zuständige IHK, respektive Handwerkskammer zu wenden.
Ggf. schicken die kurzfristig einen Gutachter (wird aber Kosten verursachen). Evtl. verbessert man damit seine Aussichten auf einen außergerichtlichen Vergleich per Schiedsgericht der Handwerkskammer.
Funktioniert aber nur, wenn der beauftragte Handwerker auch tatsächlich dort Mitglied ist.
Ansonsten bleibt nur professionelle Beweissicherung durch einen Baugutachter, vorerst auf eigene Kosten. Schadenersatz muss dann gesondert geltend gemacht werden.
Hoffe, Du hast den Bauauftrag noch nicht vollständig bezahlt. Falls doch, wird das ein ziemlich steiniger und langer Weg, zudem mit recht unabsehbaren Ausgang.