Spekulationssteuer nach teilweiser Schenkung?
Wir haben vor 5 Jahren eine selbstgenutzte Immobilie gekauft mit der Hilfe meiner Eltern. Die sind auch mit 40% im Grundbuch eingetragen. Nun überlegen wir, die Wohnung zu verkaufen. Für unsere 60% fällt keine Spekulationssteuer an. Wenn mir meine Eltern den Rest jetzt auch übertragen als Schenkung, fällt dann insgesamt keine Steuer an oder gibt es da eine Frist dazwischen?
2 Antworten
Also ich vermute mal, dass Dir die 40%, die Dir jetzt im Verkaufsjahr geschenkt werden, trotzdem in den beiden Jahren davor nicht gehört haben. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass die Schenkung keine Steuerfreiheit für die (ehemals) 40% Deiner Eltern ergibt. Ist aber nur eine Vermutung.
Verkaufsjahr wäre zwar erst nächstes, aber trotzdem nicht 3...
Auch für Deine Eltern fällt keine Spekulationssteuer an, denn diese Steuer gibt es in Deutschland nicht.
Allerdings zählt der erzielte Gewinn zu ihrem Einkommen und findet bei der Einkommensteuererklärung Berücksichtigung.
Ist ja schön das es keine Spekulationssteuer gibt. Aber es weiß doch jeder was damit gemeint ist.
2 Steuerberater wussten schon mal nicht, dass man bei Selbstnutzung von der Immobilie von der Steuer befreit ist.
Meine Frage ist, ob der Anteil meiner Eltern ebenfalls steuerfrei ist, wenn sie mir ihren Teil schenken,bzw wie lange nach der Schenkung wäre es steuerfrei?
Welchen Gewinn genau erzielen denn die Eltern, wenn sie ihren Anteil an der Immobilie an das Kind verschenken, und zwar vor dem Verkauf?
Auch wenn jeder weiß, was Du mit Spekulationssteuer meinst, ebenso weiß jeder, dass der Schenker mit einer Schenkung keinen Gewinn erzielt. Der Verkäufer bist beim Verkauf ja Du.
Danke für die Zeit eine Antwort zu formulieren, aber das war ja wohl verschwendete Liebesmüh.