Übertragung der 1/2 einer Eigentumswohnung?

3 Antworten

da für ihren Anteil die Gesetzliche 10 Jahresfrist noch nicht vorbei ist 

Also hast du ihr die Hälfte verkauft.

Wenn sie selbst verkauft, ist der Vorgang steuerrelevant und löst beim Käufer eine neue 10-Jahresfrist aus.

Da ist es egal, ob du der Käufer bist oder ich.

Ungenaue Sachverhalte ergeben Ratlosigkeit bei den Antwortern hier.

Hast Du die halbe Wohnung an Deine Ehefrau verschenkt, oder verkauft?

Da Du dort 35 Jahre gelebt hast, nehme ich mal an, dass die Wohnung dir seit mehr als 10 Jahren gehört, oder Du sie von den Eltern geerbt, oder geschenkt bekommen hast.

Solltest Du die halbe Wohnung Deiner Ehefrau geschenkt haben, hast Du ihr die mehr als 10 Jahre Eigentumsdauer mitgeschenkt = keine Einkommensteuer.

Hast Du Ihr die halbe Wohnung verkauft, so ist es steuerrelevant und kostet Steuer.

Würde Sie Dir die halbe Wohnung zum gleichen Preis zurück verkaufen, damit Du sie steuerfrei verscherbeln kannst, wäre es ein Steuerumgehungstatbestand nach § 42 AO, somit nichtig und die Steuer würde trotzdem entstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jetzt mußt Du uns nur noch verraten, wie man eine Wohnung überschreiben kann. So große Pinsel gibt es doch nicht.

Und Spekulationssteuer gibt es ebenso wenig wie Spekulatiussteuer.