Kaution?

3 Antworten

Wir wissen nicht, was die da genau untereinander vereinbart haben. So eine Ruecktrittsklausel bei einem Mietvertrag ist ja schon einmal ziemlich ungewoehnlich. Wer weiss, was die da sonst noch so alles vereinbart haben bzw. was diese Ruecktrittsklausel konkret beinhaltet.

Grundsaetzlich duerfte der Vermieter die Kaution hier aber erst einmal voreilig zurueck gezahlt haben und es erscheint unwahrscheinlich, dass er nun einen Anspruch gegen deinen Sohn auf eine erneute Kautionsstellung haben koennte. Wahrscheinlich wird dein Sohn aber Miete und Nebenkosten bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist zahlen und fuer Schaeden an der Wohnung, fuer die der Vermieter sonst die Kaution ion Anspruch nehmen koennte, aufkommen muessen.

Aber wie gesagt, wir wissen nicht, was die da untereinander ausklamuesert haben.

Dein Sohn kann nur zum Bezahlen der Miete für die Restlaufzeit des Mietvertrages per Gericht gezwungen werden. Eine erneute Kautionszahlung wird das Gericht jedoch ablehnen, da der Vermieter diese ja freiwillig zurückgezahlt hat. Ebenfalls kann nur ein Gericht den Privatvertrag zwischen dem Vermieter und dem Nachmieter beurteilen.

Ich würde sagen, Nein.

ob dein Sohn die Miete weiterzahlen muss wird wohl ein Gericht entscheiden.