Vorsteuer ziehen ja oder nein (Liebhaberei etc)?
Guten Tag! Bitte um Ratschläge. (Frage ist ganz unten)
Meine Situation zusammengefasst mit allen wichtigen Details, um Nachfragen zu ersparen:
1) Ausgangssituation:
- "Geschäftsmodell": Ich versuche einen Youtube-Kanal aufzubauen, um
dann mit den Werbeeinahmen und Affiliate Marketing meinen Lebensunterhalt
bestreiten zu können. Dabei bezahle ich Freelancer, die mir die Videos
produzieren. Ich habe eine absolute Gewinnerziehlungsabsicht, ich mache das
nicht aus Spaß (Hobby, Liebhaberei, etc).
- Ich bin Student, meinen Lebensunterhalt bestreite ich währenddessen mit
Ersparnissen, Bafög und Unterhalt.
- Gewerbe angemeldet seit Mai 2020 (Einzelunternehmen mit monatlicher Ust-VA)
- Freelancer sind im Ausland, Rechnungen sind Reverse-Charge, daher hatte ich
bisher noch nie einen Vorsteuer-Überschuss (USt. - Vorsteuer = 0)
- Umsatz ist noch nicht in Sicht, da man bei YouTube erst ein Abonnenten-Limit
erreichen muss, bevor es Werbeeinahmen gibt.
2) Anlass der Frage:
Ich möchte mir für ca. 1300€ inkl. USt. einen leistungsstarken Laptop anschaffen, um selber Videos produzieren zu können (Freelancer werden langsam zu teuer).
Den Laptop werde ich nur für das Gewerbe benutzen, da ich noch meinen alten Laptop behalten werde (für Privatgebrauch).
3) Frage:
Sollte ich mir die Vorsteuer von ca. 250€ vom Finanzamt erstatten lassen oder wäre es besser, das nicht zu tun, damit das FA nicht aufmerksam wird und Anlass für eine Steuerprüfung oder Liebhaberei-Unterstellung sieht?
PS: Bitte um Verzeihung, falls das eine dumme Frage ist. Ich habe leider keinerlei Erfahrung und weiß auch nicht, ob 250€ Vorsteuer viel ist oder nur peanuts.
Vielen Dank :)
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
3 Antworten
Also wenn Dein Plan so ernst ist, wie Du ihn oben dargestellt hast, dann musst Du auch die Vorsteuer ziehen.
Du machst ja sowieso wegen der Eu eingekauften Leistungen Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Mitteilungen. Ausserdem müssen ja noch weitere Kosten mit Vorsteuerabzug anfallen wie Internet, Telefon, usw.
Die Frage der Liebhaberei stellt sich erst, wenn Du auch in 2022 noch keine Einahmen erzielen solltest.
Übrigens, @Alarm67 hat recht, 1.300,- inkl. Umsatzsteuer sind netto 1.092,44 + 207,56 Umsatzsteuer. Also für das neue Notebook noch ein kleines Buchhaltungsprogramm, aber ein kostenloses aus dem Internet tut es vermutlich auch.
@wfwbinder Ich hätte da noch eine dumme Nachfrage zu der Rechnung, die ich benötige, um die Vorsteuer des Laptops zu ziehen. Soweit ich es verstanden habe muss auf der Rechnung meine USt.-ID drauf. Leider gibt es nicht bei allen Online-Händlern die Möglichkeit, diese anzugeben. Kann ich also nur von jenen Händlern kaufen, die es ermöglichen, meine Ust.-ID auf die Rechnung schreiben? Dadurch würde mir das ein oder andere Schnäppchen verwehrt werden.
Nein, wenn. du kaufst, muss nur die Steuernummer, oder die USt-ID des Verkäufers auf der Rechnung sein.
Liebhaberei gibt es im Umsatzsteuerrecht so nicht!
Für die Eigenschaft als Unternehmer kommt es allein darauf an, ob Du die Absicht hast, Umsätze zu erzielen. Einen Gewinn musst Du nicht erzielen.
Vorliegend musst Du also nur glaubhaft machen, dass Du den Laptop zu 100 % unternehmerisch nutzt.
Glaubhaft machen muss ich das aber nur im Falle einer Steuerprüfung, richtig?
Nicht nur, kann auch sein, dass einfach mal ein Beleg angefordert wird - bei dem Betrag aber unwahrscheinlich.
Wenn ein Laptop inkl. USt. 1300 Euro (=119%) kostet, beträgt die Vorsteuer 207,56 Euro und nicht 247,00 Euro 😁😜😎
Vielen Dank!
Ein Teil der Antwort verwirrt mich ein bisschen. Muss ich eine ZM nicht erst dann machen, wenn ich Einnahmen habe? Soweit ich weiß haben Zusammenfassende Meldungen nichts mit Ausgaben zu tun. Liege ich da falsch?