Hobbykünstler möchte sein erstes Werk verkaufen - muss er das versteuern? Etwa ein Gewerbe anmelden?
Wir hatten am Wochenende unsere erste Ausstellung - bis jetzt hat der Künstler seine Werke verschenkt um nicht über das Finanzamt nachdenken zu müssen. Jetzt gibt es eine Anfrage für ein Werk - der Galerist will es für 1.800 Euro anbieten - wie soll der Künstler (arbeitet als Angestellter in Vollzeit) das versteuern? Lohnt es sich ein Gewerbe anzumelden? Falls es das einzige verkaufte Werk dieses Jahr wäre? Er möchte ungern beim Finanzamt schlafende Hunde wecken, wegen eines einmaligen Verkaufs.....
3 Antworten
Bin jetzt sicher kein Steuerfachmann, aber wenn er nur EIN Bild in seinem Leben verkauft, braucht er nicht ans Finanzamt denken, kommen aber nun mehrere Kauf-Anfragen, sollte er sich schon beim Finanzamt melden. Gewerbe besteht auf keinen Fall, das ist freiberuflich.
Geerbe anmelden nie, er ist ja Künstler und kein Gewerbetreibender. Als Künstler ist er ein Freiberufler.
Man könnte sagen einmal ist keinmal, also liebhaberei. Aber seine Tätigkeit ist ja auf Wiederholung und auch schon darau ausgerichtet Erträge zu erzielen.
Ausserdem frage ich mich auch warum er Werke verschenkt, wenn er vermutlich 200 euro pro Werk hätte erzielen könnten udn dann ja auch die Kosten hätte abziehen können, die so ja völlig verloren gegangen sind.
Sagen wir so, er sollte das mit den 1.800 mal notieren. Wenn er bis zu Jahresende nciht mehr verkauft, kann er es vergessen. Wenn noch 2-3 Bilder verkauft werden, muss er es schon in die Erklärung aufnehmen.
Sobald eine Absicht zum Verkauf deiner Bilder besteht, muss man das dem Finanzamt melden. - zumindest rein theoretisch. Denn niemand wird dich drankriegen, wenn du durch einen Zufall ein Bild verkaufst.
Gibt es jedoch, wie in deinem Fall eine Homepage (Das gilt auch für Ausstellungen und Werbeaktionen), die deine Kunst nicht nur vorstellt, sondern auch anpreist, musst du dich als freiberuflich melden. (kein Gewerbe)
Dazu schreibst du einfach einen kurzen Brief an das Finanzamt, das für deinen Bezirk zuständig ist, mit deiner Absicht, einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit und dass du die entsprechenden Unterlagen anfordern möchtest. Innerhalb von wenigen Tagen wird dir ein Formular zugeschickt, das du ausfüllst und zurücksendest.
Wenn keine Fragen aufkommen, wirst du wiederum innerhalb von ca 2-3 Wochen einen Brief mit deiner Steuer-ID und deiner "Bezeichnung" ehralten, die du dann immer im Fall eines verkaufs angeben musst.
Ich hoffe, dass der Künstler noch lebt, um den fehlerhaften Kommentar zu lesen!