Schulden vom Partner übernehmen?

4 Antworten

Charsten:

Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (§ 414 BGB).

Frag alle Gläubiger deiner Freundin. Wundere dich aber nicht über die Bonitätsauflagen und anschliessend über die Ablehnungen.

Wenn Du ein Privatinsolvenzverfahren gefährden willst, kannst Du so verfahren. Aber das hat nichts mehr mit Täuschung zu tun, das ist schlichtweg Betrug, denn bei einer Privatinsolvenz unterstellt man, dass nur ein Teil der Schulden begliechen werden kann.

Der Vergleich mit dem Erben von Schulden hinkt gewaltig, denn der Erblasser kann keine neuen Schulden mehr machen, Deine Freundin aber sehr wohl.

Dem Grunde nach eine interessante Frage.

Zwei haben jeweils eigene Schulden. Einer übernimmt die Schulden des Anderen. Folge: Einer Schuldenfrei - der Andere hat nun mehr Schulden und geht in Privatinsolvenz, damit der ehemalige Schuldner "sauber" bleibt.

Aber bei näherer Betrachtung tun sich schon heftige Bedenken auf.

Vermutlich scheitert das aber schon an den Gläubigern, weil der "Schuldenübernehmer" ja auch Schulden hat und somit bonitätsmäßig nicht gerade super dasteht. Zudem müsste man dem Gläubiger ja zumindest zusichern, dass man in der Lage ist, die Schulden zeitnah zu bezahlen.

Da schleudert man vermutlich recht schnell in den strafrechtlich relevanten Bereich. Stichworte: Arglistige Täuschung, Kreditbetrug, usw.

Wäre ich Gläubiger und hätte das Schuldenübernahmeangebot angenommen um nach kurzer Zeit festzustellen, dass keine Zahlung kommt und sich der Übernehmer in die Privatinsolvenz begeben hat, wäre ich mehr als sauer und würde alle Register ziehen, den Übernehmer und die mitwirkende Ex-Schuldnerin zur Rechenschaft zu ziehen.

Abgesehen davon, sollte es einem wachem Insolvenzverwalter, der ja die Insolvenztabelle erstellen muss, nicht entgehen, dass ein Teil der aufgeführten Schulden erst durch Übernahme kurz vor Insolvenzantrag angefallen sind.

Hab da so meine Zweifel, dass das vom Gläubiger und Insolvenzverwalter reibungslos und unbesehen, einfach durchgewinkt wird.

Hallo,

Jürgen hat dir schon seine Ansicht zur o.g. Frage richtig dargelegt, ok ! 

Woran ich dabei u.a. noch denke ist,

stell dir vor die Beziehung geht in die Brüche ( sag nicht, passiert nicht ! ) 

.....dann bist du die Freundin zwar los, aber die Erinnerungen an ihre Schulden bleiben dir dann. Ein Trost wäre es nicht wirklich, oder ?

Ich finde deshalb schon allein diese Idee ist abwegig, dumm und jugendlicher Leichtsinn !