schriftliche Übergabe bei Krankheit?

2 Antworten

Arbeitsunfähig ist Arbeitsunfähig. Auch eine Übergabe erstellen ist Arbeit. Du musst den AG anrufen und mitteilen

  • dass du krank bist und
  • wie lange du voraussichtlich krank bist.

Und du musst eine AU beibringen. Nach dem Gesetz, sobald du mehr als drei Tage krank bist, der AG kann sie aber auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Beim AG vorliegen muss die AU spätestens am vierten Tag der Krankheit.

Das gilt sinngemäß natürlich auf für eine Verlängerung der Krankmeldung.

Ansonsten musst du gar nichts machen. Aber dafür musst du einiges Unterlassen. Zum Beispiel alles, was den Genesungsprozess beeinträchtigt oder verzögert.

In der Praxis kann man so etwas natürlich selbst entscheiden, auch in Abhängigkeit von der Art der Krankheit. Wenn du dir den Fuß verstaucht hast, aber sowieso Zuhause am Schreibtisch sitzt, kannst du auch eine E-Mail schreiben. Müssen tust du es aber erst mal nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob es da etwas niedergeschriebenes gibt, ist doch völlig schnuppe.

Wie stellt sich der Herr das vor?

Sein Angestellter liegt nach Unfall im Koma und er will ihn dann bestrafen?

ist zwar ein etwas überzogenes Bsp. aber diesen Gedanken hatte auch ich beim Lesen .....

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