Schmerzensgeldforderung in Vollstreckungsbescheid durch Restschuldbefreiung erloschen?
Vor Jahren hat wohl ein Schuldner eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet. Jetzt steht seine Restschuldbefreiung an. Doch wurde der Schuldner vormals wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt und hat damals die Geldstrafe wohl bezahlt. Der Verletzte hat dazu ein Schmerzensgeld festsetzen lassen und danach zwar einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid erhalten, aber nicht bis heute - wegen der Überschuldung - das festgesetzte Schmerzensgeld. Ist diese Forderung aber durch die Restschuldbefreiung jetzt endgültig weg?
1 Antwort
Soviel ich weiß, sind diese Ansprüche, weil sie auf einer unerlaubten Handlung beruhen, von der Befreiung ausgenommen. Es liegt ja eine vorsätzliche Köperverletzung vor. Ich glaube, in dem Formular, wo das Insolvenzverfahren bzw. Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet wird und die Gläubiger ihre Forderung anmelden können, ist dieser Hinweis bereits enthalten. Schau da nach!
Darunter fällt nur die Geldstrafe aber nicht das Schmerzensgeld. Wenn man nämlich die Geldstrafe nicht zahlt geht man ab ins Gefängnis und wenn man das Schmerzensgeld nicht zahlen kann und auch nix zu pfänden ist dann hat man so schlimm es leider ist, Pech gehabt.