Wer informiert den Arbeitgeber über Restschuldbefreiung? Das Amtsgericht? Der Treuhänder? Ich?

1 Antwort

Ja das legst Du vor. Damit hat sich das dann erledigt. Falls ein P-Konto vorhanden ist, kann das auch zurück gewandelt werden in normales Girokonto. Meist bekommt man dann keine Kreditkarte, weil die Schufa noch den Vermerk drin hat für 2 Jahre.