Insolvenz Wohlverhaltensphase Mist gebaut?

3 Antworten

Nach § 290 InsO wäre die Versagung der Restschuldbefreiung durch einen der am Verfahren teilnehmenden Insolvenzgläubiger zu beantragen, sofern du die Obliegenheiten des § verletzt hast. Die kannst du dort auch nachlesen…

https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Dazu gehört auch, wenn Einkünfte nicht angegeben wurden bzw. Einkünfte den Gläubiger vorenthalten wurden. Das wäre meiner Meinung nach der Fall, in dem von dir geschilderten Sachverhalt, wobei ich deine Einkommensverhältnisse nicht kenne. Sofern der Insolvenzverwalter davon erfahren sollte, würde er das in seinen Schlußbericht mit aufnehmen (müssen) und somit wäre das auch jedem Gläubiger bekannt. Ob der Insolvenzverwalter davon erfährt, mag ich nicht beurteilen, es besteht aber eine recht hohe Wahrscheinlichkeit.
Insofern solltest du das mit dem Insolvenzverwalter ganz klar kommunizieren und versuchen eine Lösung zu finden, zB dadurch, dass du den Betrag in Raten zur Insolvenzmasse zahlst. Aber da wird dir einzig der Insolvenzverwalter konkret etwas zu sagen können, denn der schreibt am Ende den Schlußbericht.

Man, schreibe eine E-Mail an den Insolvenzberwalter und melde dem den Sachverhalt.

Ansonsten lâufst Du Gefahr, dass das auffliegt und die Privatinsolvenz flöten geht.

Ich habe wirklich keine Ahnung. Aber ist es tatsächlich so, dass Du eine Einnahme, die Du vor weniger als 2 Wochen bekommen hast, bereits jetzt nicht mehr sanktionslos melden kannst?