Haus an Tochter vermieten oder unentgeldlich überlassen?

2 Antworten

Solange sie Mieterin ist, kann sie höchstens den Arbeitsraum vom FA anerkannt bekommen. Steuerlich ist der Sachverhalt klar, solange es Dein Eigentum ist und Du Mieteinnahmen erzielst die nicht unter 70% von einem vergelichbaren Mietobjekt liegen. Wenn Deine Tochter soviel in die Renovierung investiert, dann kannst Du ja das Material bezahlen und steuerlich geltend machen Lohnkosten kannst Du in diesem Fall jedoch nicht absetzen. Ob man ein Modell entwickeln kann, bei dem ein vorweggenommenes Erbe in Raten abgestottert wird halte ich für illusionär, denn ein Erbe gegen Bezahlung - wie soll das gehen.

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Du kannst es deiner Tochter für 66% der ortsüblichen Miete vermieten. Wenn dann die Kosten für Instandhaltung, etc. Plus die Abschreibungen höher als die Mieteinnnahmen sind, entsteht für dich ein steuerlicher Vorteil. Falls das nicht der fall ist, wäre eine unentgeltliche Überlassung aus steuerlicher Sicht besser.

Den 2. Punkt verstehe ich nicht, warum soll deine Tochter was "in" ihr erbe zahlen? Falls es steuerlich Sinn macht dass sie Miete zahlt, könntest du ihr diese im Gegenzug wieder zurück schenken um später Erbschaftssteuer zu sparen.