Canada life mit riesigen Verlusten, was kann ich tun?

2 Antworten

Da wäre zunächst zu klären welcher Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung gewählt wurde und ob es sich um eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Je nach dem kannst Du u. U. den Arbeitgeber in Haftung nehmen. Allerdings zielen etwaige Garantien immer auf das Ende, zwischenzeitlich können Schwankungen schon Auftreten. Möglicherweise handelt es sich um eine Unterstützungskassenzusage (m. W. beim Bundesversorgungswerk ein gern genommener Weg der bAV) geht der Anspruch auf den Arbeitgeber über soweit die Unterstützungskasse die Mittel nicht hat. Bedenke aber, dass Du den Anspruch erst im Versorgungsfall hast.

Du kannst da leider nichts tun. Der alte Arbeitgeber ist der Vertragspartner der Versicherung und die Ansprüche sind inzwischen unverfallbare Rentenansprüche, die du sowieso nicht auszahlen lassen kannst.

Einzig die Möglichkeit besteht noch, dass es Vertragsfehler gibt und das Ganze evtl. rückabgewickelt werden könnte.

Das muss aber auch der alte Arbeitgeber anleiern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung