Schaden an fremdem Wohnwagen?

5 Antworten

Ob und wie das zu regeln ist, hängt davon ab, warum Du den fremden Wohnwagen bewegt hast.

Wieso hast Du mit Deinem Auto einen fremden Wohnwagen bewegt?

War es eine PRobefahrt, weilDu ihn eventuell kaufen wolltest?

Hat er Deine Auffahrt versperrt und Du wolltest ihn wegbewegen?

Wolltest Du dem Eigentümer des Wohnwagens einen Gefallen tun?

Grundsätzlich ist es so, dass man Schadenersatz leisten muss, wenn man etwas kaputt macht. Da ist es relativ egal ob es ein Versehen ist, oder Absicht. § 823 BGB.

Die Frage, ob es von einer Versicherung erstattet wird, ist eine zweite Frage.

Bei der Privathaftpflicht gibt es dazu auch noch unterschiedliche Verträge, nämlich mit, oder ohne "Gefälligkeitsklausel." Wer Jemandem eine Gefälligkeit erweist, ist nämlich nicht immer versichert, sondern eben nur über die Gefälligkeitsklausel.

Ein klares Urteil kann man nur abgeben, wenn man die Umstände kennt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schäden an Fahrzeugen sind grundlegend von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst - je nach der "Tarifgeneration".

Siehe z.B. HUK - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) |

(Seite 8 - A 1.1)

Zitat - Beginn:

"Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet."

Zitat - Ende (Link zu den Bedingunen ist unten)

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Bedingungen - Kfz-Versicherung (Verlinkungen)

1.) Allianz - https://goa-eportale.allianz.de/PKR/B-4/PKRB-4014Z0.pdf.download.pdf

2.) AXA - https://www.axa.de/site/axa-de/get/documents_E271896309/axade/medien/privatkunden/fahrzeugversicherungen/kfz-versicherung/tarifinformation-kfz-mobil-online.pdf

3.) HUK - https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei jeder PHV gibt es eine sogenannte Benzinklausel. Schäden, die im Zusammenhang mit einem PKV entstanden sind, werden daher in aller Regel abgelehnt.

Meiner Einschätzung nach könnte nur eine Vollkasko hier einen Schaden regulieren.

wenn der Wohnwagen nicht Vollkasko versichert ist, kannst du versuchen das über deine PH abzuwickeln, wenn nicht mußt du es selbst zahlen.

Habe mit meinem Fahrzeug einen fremden Wohnwagen bewegt

Nö - logischerweise nicht - denn Du hast den Wohnwagen ja nicht von Hand bewegt.

Für diesen Schaden wirst Du im Maximalfall selbst einstehen müssen.