Keine Versicherung wegen probatorischer Sitzung?
Hallo,
ich studiere zur Zeit Lehramt und möchte in Zukunft verbeamtet werden. Da ich in Zukunft eine Psychotherapie machen will, möchte ich davor eine Anwartschaft für die private KV und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Nun habe ich den dummen Fehler begangen und war ich zur Beratung bei einer probatorischen Sitzung beim Therapeuten, weil das noch nicht die offizielle Therapie ist, und diese wurde über meine GKV abgerechnet. Im Nachhinein musste ich feststellen, dass diese Sitzung bei den Versicherungen trotzdem angegeben werden muss.
Nun mache ich mir Sorgen darüber, dass mir dieser Fehler zum Verhängnis wird, überall abgelehnt werde und ich mir im Prinzip meine Zukunft versaut habe.
Habt ihr Rat für mich, was ich am besten in dieser Situation tun kann?
3 Antworten
Es gibt bei der Beihilfe die sogenannte Öffnungsaktion. Bei der Verbeamtung hat man das Recht mit maximal 30 % Zuschlag auf den Beitrag bei den Gesellschaften aufgenommen zu werden, die daran teilnehmen (d.h. es gibt hier keine Ablehnung). Es stehen je nach Versicherer nicht alle Tarife zur Verfügung. Hier ist die Hilfe eines Versicherungsmaklers nützlich.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Bestand die Zukunftsplanung daraus, nach Abschluss der Versicherung geplant dienstunfähig zu werden? Wenn das so ist, wird daraus wohl nichts, denn durch die Sitzung ist aktenkundig, dass wohl bereits eine entsprechende Erkrankung vorliegt.
Zukunft versaut, weil man u.U. freiwillig gesetzlich versichert bleiben muss? Nimm mal den Fuß vom Drama-Pedal.