Händler hat bei Waschmaschinen Lieferung Teppich beschädigt
Nachdem der Waschmaschinen Händler es seiner Versicherung gemeldet hat,mussten wir einen Kostenvoranschlag der Versicherung schicken.Der Preis liegt bei 850 Euro ,da der alte Teppich(PVC) 1 Jahr alt war und wir leider keine Rechnung mehr haben,hat die Versicherung wegen des alters 20% abgezogen.Sie sind bereit 650 Euro zu zahlen,alllerdings erst wenn wir ihnen die Rechnung von dem neuen PVC-Rechnung zu schicken.Da wir allerdings es nicht sofort reparieren wollen....Kommt jetzt meine Frage: Kann man das nicht fiktiv abrechnen,so das wir trotzdem das Geld von der Versicherung ohne Mwst. bekommen? Denn der Schaden wurde ja von ihrem Versicherten gemacht ! Wie kann man dieses schriftlich am besten aufsetzten ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen? Ich danke euch schon mal für eure Antwort,ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen.da ich mit Versicherungsschaden noch nie was zu tun hattte.Danke
3 Antworten
An sich ist der Schaden ja entstanden und es liegt am Geschädigten zu entscheiden, ob er den Boden nun austauscht oder nicht. Die Weigerung der Versicherung, den Schaden ohne Reparaturnachweis zu bezahlen, ist rechtlich absolut nicht in Ordnung.
Allerdings sitzt die Versicherung auch da wieder mal am längeren Hebel: Wenn die auf dieser Basis nicht regulieren will, würde Dir nur bleiben, den Rechtsweg zu beschreiten. Anspruchsgegner wäre da im übrigen der Händler als Verursacher. Das dauert und ist voller Risiken. Was z.B. ist, wenn ein Sachverständiger den Schaden noch niedriger schätzt, um nur eine der Klippen zu nennen.
Was ich tun würde? In einem höflichen Schreiben die Sachlage nochmals deutlich darstellen. Dieses Schreiben dann allerdings mit einer Fristsetzung für die Zahlung versehen und mit der Ankündigung zu schließen, dass nach fruchtlosem Fristablauf dann leider Anwaltsbeauftragung erfolgen wird. Dann wissen die von der Versicherung, was Sache ist. Keine Sorge: Das nehmen die nicht persönlich. Solche Briefe erhalten die jeden Tag.
Sachverständiger? Wir haben ja von einer Firma ein Kostenvorschlag machen lassen,so wie die Versicherung es wollte.Sie wollen uns ja 650 Euro bezahlen,was auch voll OK ist.Allerdings nur wenn wir es reparieren lassen und ihnen dann die Rechnung zu schicken.Wir haben allerdings das Geld nicht im voraus und momentan auch nicht die Zeit!Wollen es also später erneuern. Meine Frage war wie komm ich an das Geld,wie kann ich es der Versicherung klar machen....weil der Schaden wurde ja mal von ihrem Versicherten gemacht.
Die Versicherung ist verpflichtet den Schaden laut Kostenvoranschlag zu regulieren. Sie kann die für eine Reparatur erforderlichen Kosten durch ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag ermitteln lassen undMwSt + die angegebenen 20% abziehen.. Wie diese Entschädigung dann verwendet wird, ist allein Sache des Geschädigten. Ihr müsst nur hartnäckig sein und drauf bestehen. .