Mein Sohn 8 Jahre alt, weiß, dass man mit Steinen nicht willkürlich umher wirft, hat vor über 5 Wochen trotz alledem ein Auto auf dem Dach getroffen.
Das geschah nach der Schulzeit in der Betreuungszeit auf dem Schulhof - dort steht wohl ein Holzhäuschen, das die Kinder hin und wieder mit Steinen abwerfen.
Also ein Stein hat das Häuschen verfehlt und ist auf ein Autodach gefallen. Die Dame, die die Kinder betreute, hat den "Aufprall" gehört, scheinbar auch den Schaden gesehen, den sie selbst, als "nicht wild, aber man sieht was" einstufte. Fotos wurden jedoch keine gemacht, sondern der Geschädigten nur meine Nummer ausgehändigt.
Es wurde telefoniert - Reparatur sollte geschätzt werden, Fotos gab es immernoch keine.
Einen Monat lang geschah nichts, bis die Geschädigte sich nun meldete - jetzt der Clou - der Kostenvoranschlag, der in der Werkstatt ihres Freundes, gemacht wurde, beläuft sich auf über 2000€ mit der Begründung, das Auto sei noch nicht so alt (Bhj 2017) und darüber lackieren kann man nicht, das der Lack wieder aufplatzen könnte. Der Voranschlag selbst ist ein Monat alt, und wie auf der Rechnung ausgewiesen schon gar nicht mehr gültig.
Eine Haftpflicht besitze ich nicht.
Wie sollte mein Vorgehen aussehen? Ich persönlich finde den Voranschlag sehr hoch gegriffen - zumal es keine freie Werkstatt ist, sondern ein Freund von ihr.
Des Weitere kann sich bei einer offenen Lackstelle bis dato der Schaden verschlechtern, da das Auto tagtäglich in Gebrauch ist, und der Witterung ausgesetzt ist.
Die Frage nach der Haftung der Betreuung? Diese hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vorfall nur wenige Minuten nach Betreuungsschluß (ca. 16.05 Uhr) ereignet hatte, jedoch auf dem Schulgelände.
Bin ich überhaupt verpflichtet hier gerade zu stehen, ohne jegliche Beweise?