Rundfunkgebühren, muss der Partner extra zahlen?

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Die Betonung liegt bei ehelichen Haushalt und nicht auf Lebensgemeinschaft!!!!! Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.

Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt, dann sollte das wohl gedeckt sein.

Aber die GEZ wird sich darauf stützen, das der Wagen nciht zum Haushalt gehört.