Kleinstgewerbe?

3 Antworten

Beim Rundfunkbeitrag für Unternehmen kommt es nicht nur auf die Existenz eines Fahrzeugs an:

"Falls ein Gewerbe­treibender, Selbst­ständiger oder Frei­berufler für seine Tätig­keit einen Raum oder eine Fläche in einer Privat­wohnung nutzt, ist dies eine anmelde­pflichtige Betriebsstätte.

Beitrags­frei ist diese Betriebs­stätte nur dann, wenn dieser Raum aus­schließ­lich über die Privat­wohnung betreten werden kann. Die Privat­wohnung muss beim Beitrags­service angemeldet sein."

Was bitte ist Kleinstgewerbe? Im Steuerrecht gibt es nur den Begriff "Kleinunternehmerregelung" und ansonsten hat man nur ein Gewerbe oder nicht. Wenn Dir die nicht mehr existente GEZ einen Brief geschickt hat, dann würde ich diesen ignorieren. Kommt der Brief aber vom Beitragsservice dann solltest Du diesen schon beantworten. Da auf Dein Gewerbe kein Fahrzeug angemeldet ist und Du auch Dein Privatfahrzeug nicht gewerblich nutzt, entsteht keine Beitragspflicht. Der Steuerbescheid sollte dies auch ausreichend belegen.

Wenn du eine Betriebsstätte hast, wollen sie trotzdem dein Bestes.