Rückzahlung von Leistungen vom Sozialamt

2 Antworten

Das ist denkbar ungünstig, da jedoch die Eltern die Leistungsempfänger damals waren, dürfte sich das Sozialamt erst mal an selbige wenden.

Deine Freundin erhielt einen Brief zur Stellungnahme, da ihre Tätigkeit ja Grund für diese Überprüfung ist. Ich nehe an, daß in dem Brief erst mal Daten angefordert wurden, jedoch keine Forderung gestellt wird.

Jetzt würde ich erst mal abwarten, gegen wen überhaupt welche Forderung gestellt wird. Dann kann man prüfen, ob das realistisch machbar ist oder ob man hier eine Ratenzahlung etc. vereinbaren muss. In diesem Fall wäre mit dem Sozialamt zu reden, wie eine sinnvolle Vorgehensweise aussieht, denn es ist auch klar, daß Rückzahlungen nicht das Existenzminimum gefährden dürfen.

Idealerweise würde das geklärt, bevor sie volljährig ist.

Dabei muss ich noch ergänzen, dass sie kein ALG bezieht, da sie noch Schülerin ist.