So, abschliessend zum Thema Berufsschadensausgleich:

Mittlerweile ist der berichtigte Bescheid über die Rückzahlungsansprüche des Jobcenters eingetroffen. Nun verlangen die, nach erstmalig 49.833,99 Euro "nur" noch 36.7oo,30 Euro zurück und das ist schon mal ein ganz schöner Schuh. Hätte ich mir nicht die Arbeit gemacht, die Forderung zu überrechnen und mit meinen alten Bescheiden zu vergleichen, hätte ich rund 13.ooo Euro verschenkt.

Zusammenfassend:

Verlasst Euch nie auf Bescheide des Jobcentern, rechnet nach bzw.lasst nachrechnen. Es lohnt sich immer, Bescheide anzufechten, es geht um Euer Geld. Mir wurde gesagt, ich müsse akzeptieren, dass auch Sachbearbeite mal einen Fehler machen können,einen Fehler, der mir 13.ooo Euro gekostet hätte. Und es hat ein lumpiger Einspruch mit der versteckten Ankündigung einer Anzeige gereicht, um die Sache innerhalb von 2 Wochen über die Bühne zu bekommen. Lasst Euch nichts gefallen.

Da sich das Thema Jobcenter ect. nun für den Rest meines Lebens erledigt hat - ich habe ja nun bis an mein Lebensende ausgesorgt - werde ich wohl kaum nochmal hier zu lesen sein. Sollte jedoch irgendwann irgendwer Informationen bezüglich Berufsschadenausgleich haben, kann sich diese Person jederzeit über dieses Forum bei mir melden. Werde mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Alles Gute an alle und nochmals Dank für alle gutgemeinten Ratschläge und Tips!


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Zum Abschluss der Diskussion - und falls jemand anders eventuell auch betroffen sein sollte - die neueste Information: Renten nach § 31 BVG sind NICHT pfändbar! Auch wenn es einigen Beantwortern nicht gefallen wird. Und umso mehr freue ich mich um die Erhöhung von 61,- Euro seit dem o1.o9.2o14. Damit verfüge ich über ein Gesamtnetto-Einkommen von 908,- Euro monatlich, welche ab 01.01.2o15 nochmals um 5o,- Euro erhöht wird (§ 17a StrRehaG) plus Warmmiete, wo kein Gerichtsvollzieher ran kommt. Also: falls es noch jemanden geben sollte, der selbiges Problem hat: lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen! Und für die, die es nicht wahr haben wollen: es funktioniert, bei EU-Rente plus Zuzahlung vom JC plus Rente nach § 31 BVG plus Ehrenpension nach § 17a StrRehaG, also mehrere Renten!!!!!

Viele Grüsse - Lupom

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