Rückführung Haus?

1 Antwort

Das kommt alles darauf an, was genau im Übertragungsvertrag vereinbart wurde, du solltest diese Fragen daher mit dem Notar, welcher die Rückübertragung durchführen soll, besprechen. Wurde das Rückübertragungsrecht schon geltend gemacht? Das ist ja nun kein Selbstläufer.

Widerruf einer Schenkung (kanzlei-cofala.de)

gggerti 
Fragesteller
 30.03.2023, 12:10

Nein, hab mich net so richtig ausgedrückt..... Rückführung soll gerichtlich erfolgen....(530) und wegen nicht bezahlter notarieller Schuldenuebernahme....Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt auch noch dazu.....

0
Eifelia  30.03.2023, 15:26
@gggerti

Du schriebst doch ausdrücklich von grobem Undank - also war § 530 BGB schon klar. Das ändert nichts an meiner Antwort: Was mit Sanierungspflichten etc. ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Frag den Notar bzw. Anwalt, der Dich vor Gericht vertritt! Mit den ziemlich kryptischen Angaben, die Du hier preisgibst, kann man mMn nichts anderes dazu sagen.

1
Tiiii  30.03.2023, 16:39
@Eifelia

Grober Undank nach fast 30 Jahren? Da wird doch die Verjährung greifen?!

0
Eifelia  30.03.2023, 17:50
@Tiiii

Ich ging nicht davon aus, dass die Übertragung 1995 war, sondern davon, dass das Haus mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht übertragen wurde. Dem Fragesteller kann hier mMn nicht geholfen werden.

2