Rückführung Haus?
Überschriebenes Haus, soll wieder an Eltern zurückübertragen werden....
Haus wird seit 1995 von Eltern bewohnt!
Welche Kosten entstehen?
und wasvist mit Sanierungspflicht??
Haus hat eine kleine Gasbrennwerttherme, nur Heizung!!!!
Dankeschön, für hilfreiche Antworten!!!!
1 Antwort
Das kommt alles darauf an, was genau im Übertragungsvertrag vereinbart wurde, du solltest diese Fragen daher mit dem Notar, welcher die Rückübertragung durchführen soll, besprechen. Wurde das Rückübertragungsrecht schon geltend gemacht? Das ist ja nun kein Selbstläufer.
Du schriebst doch ausdrücklich von grobem Undank - also war § 530 BGB schon klar. Das ändert nichts an meiner Antwort: Was mit Sanierungspflichten etc. ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Frag den Notar bzw. Anwalt, der Dich vor Gericht vertritt! Mit den ziemlich kryptischen Angaben, die Du hier preisgibst, kann man mMn nichts anderes dazu sagen.
Nein, hab mich net so richtig ausgedrückt..... Rückführung soll gerichtlich erfolgen....(530) und wegen nicht bezahlter notarieller Schuldenuebernahme....Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt auch noch dazu.....