Wohngeld bei Nießrecht?

2 Antworten

wenn du im Grundbuch stehst, ist es auf dem Papier "Deins".

Du musst das zwar angeben, ich vermute sogar, du musst das im Original vorlegen,

aber daraus stehen keine Nachteile.

Übrigens, Du könntest sogar einen Mietvertrag machen durch ein "Mietbuch", dann wohnst Du in deinem eigenen Haus zur Miete, die wollten aber das Mietbuch sehen, bzw den Schenkungsvertrag, woraus der Niessbrauch hervor geht.

Ich habe durch langer Krankheit zwar kein Wohngeld beantragt, war aber knappe 2 Jahre Stützempfänger bis zur Gesundung.

Fakt ist, du musst das angeben, weil es auf dem Papier deins ist, wenn auch nicht verwertbar

Klar. Von dem Wert des Hauses darfst du aber den Wert des Niesbrauchs abziehen.