Rauchen vor der Haustür?

3 Antworten

Grundsätzlich: Was sagt eure Hausordnung zu dem Thema?

Ich habe hier ein Urteil des AG Hannover vom 31.01.2000 dazu gefunden, AZ 70 II 414/99.

Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist. Durch diese zweckbestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses werden die übrigen Wohnungseigentümer bzw. Hausbewohner in ihren Rechten beeinträchtigt.

Da im von dir geschilderten Fall der Rauch ins Treppenhaus zieht und damit vergleichbare Beeinträchtigungen verursacht, würde ich hier Analogien sehen. Der korrekte Ansprechpartner dafür wäre de Vermieter.

Woher ich das weiß:Hobby
Emina 
Fragesteller
 14.03.2020, 02:27

Vielen Dank für die Antwort! :)

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Privatier59  14.03.2020, 06:27

Vor Risiken und Nebenwirkungen wird allerdings gewarnt. Lange Zeit zurück hatten meine Eltern auch einen vergleichbaren Fall. Folge war, dass der angeschwärzte Mieter ebenfalls Observationen mitteilte. Am Schluss waren meine Eltern selbst über das Liebesleben der Mieterschaft informiert.

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Ich würde diesen Observationsbericht dem Hauseigentümer vorlegen. Der wird die uneinsichtige und rücksichtslose Mitbewohnerin unnachgiebig bestrafen!

Es sei denn natürlich, er wäre selber Raucher.

Emina 
Fragesteller
 14.03.2020, 02:27

Danke für die Antwort! :)

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