Roller fährt 100 aber habe 125er Führerschein?

3 Antworten

  1. Der Roller hat keine Betriebserlaubnis
  2. Dein Führerschein reicht nicht aus. (Straftat)
  3. Der Roller hat keinen Versicherungsschutz (Straftat)
§ 21StVG
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz
Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also es geht nicht um Bußgelder, sondern um eine Verhandlung vor dem Jugendgericht, wenn Du unter 21 bist, mit der Chance eben keine Geldstrafe zu bekommen, sondern Sozialstunden usw.

Aber der Führerschein ist weg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
hildefeuer  28.07.2023, 16:10

Punkt 2 stimmt nicht. Mit dem Führerschein darf man 125er fahren so schnell wie geht. Bei E-Motorräder keine Seltenheit das die 160kmh fahren.

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wfwbinder  28.07.2023, 18:08
@hildefeuer

Stimmt, hatte ich überlesen. Aber weil er ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis fährt, gibt es zumindest ein paar monate Führerscheinentzug.

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MonavdH  28.07.2023, 20:13
@wfwbinder

Leider falsch. Da er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird lediglich ein Bußgeld für das nicht zulässige Tuning des Fahrzeugs fällig. Und natürlich die Stilllegung der Karre.

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Tiiii  28.07.2023, 20:34
@hildefeuer

Das stimmt. Es ist hier aber nicht klar, ob das Kraftrad überhaupt noch unter einen "125er" Führerschein fällt. Also ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis ohne zulassungsrechtliche Einordnung des Kraftrades nicht auszuschließen.

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Es geht darum, das Du ein nicht versichertes manipuliertes Krad fährst.

Mit dem 125er Führerschein darfst Du so schnell fahren wir möglich. E-Motorräder dieser Klasse fahren 160kmh.

Bußgeld von 70 €, 1 Punkte in Flensburg, Verlust des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis. Außerdem sofortige Stilllegung. Heißt, du musst dann zu Fuß gehen.

Tiiii  28.07.2023, 11:28

Kein Bußgeld. Straftat wird Tateinheitlich mit der Ordnungswidrigkeit angezeigt. Es bleibt keinesfalls bei 70€.

Allein das Gutachten, als was für ein Kfz der Roller einzuordnen ist, kostet deutlich mehr.

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Tiiii  28.07.2023, 20:32
@MonavdH

Ich zitiere dich selber...

Du scheinst es jedenfalls nicht zu verstehen

... und lasse die rechtliche Unkenntniss deiner Kommentare mit dir alleine.

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MonavdH  28.07.2023, 20:51
@Tiiii

Überheblich und unwissend. Schlechte Kombination für so ein Forum. Deine Ratschläge sind nicht wirklich vom Fach.

Allein das Gutachten, als was für ein Kfz der Roller einzuordnen ist

Ziemlich wirres Zeug, das du schreibst Legasthenie?

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