Rewe Hausverbot. Warum eigentlich?

5 Antworten

  1. Man isst nicht 700g Salat zu Mittag.
  2. Diese Selbstbedienungsbar impliziert aus hygienischen Gründen, dass das Entnommene auch gekauft wird. Du hast den Salat aus dem sauberen, gekühlten Bereich entfernt.
  3. Einfach Salat entnehmen und dann diesen stehen lassen, ist auf jeden Fall ein Fehlverhalten Deinerseits zum Nachteil des Supermarkts, denn wie sollte der Markt diesen Salat von Dir nun verkaufen?
  4. Frecherweise (und dummerweise) hast Du dann den gleichen Supermarkt nochmals besucht, um vielleicht etwas zu kaufen.

Ich weiß nicht, wie Du zur Erwartungshaltung kommst, dass diese Vorgehensweise akzeptabel sein sollte.

Ein Hausverbot auszusprechen mag hier ziemlich schwerwiegend klingen, aber wenn Du ähnlich uneinsichtig im Supermarkt warst wie hier in diesem Posting, dann kann ich die Marktleitung verstehen. Solche Kunden möchte kein Lebensmittelgeschäft haben und solche Mitkunden möchten keine anderen Kunden des Supermarkts haben.

Kulanterweise hat man von einer Verfolgung des Vorfalls abgesehen, d.h. es wird wohl beim Hausverbot bleiben.

Vermutlich, weil Du dafür gesorgt hast, dass Lebensmittel im Wert von 10 € unverkäuflich wurden.

MarioLuca 
Fragesteller
 02.06.2022, 22:15

Danke für deine Antwort. Ich habe die Ware bezahlt und der Mitarbeiter meinte dass er die Polizei nicht anrufen wird.

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Eifelia  02.06.2022, 22:20
@MarioLuca

Ja, habe ich verstanden. Meine Antwort erfolgte auf die Frage "Warum eigentlich?".

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Wie die Kollegen schon festgestellt haben, gibt es hier keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat. Es dürfte somit bei dem Hausverbot bleiben, den Schaden hast du ja schon beglichen. Ansonsten kommt da nichts mehr nach.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
MarioLuca 
Fragesteller
 02.06.2022, 22:20

Also es wird keine Anzeige gemacht oder so

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Answer123  02.06.2022, 22:28
@MarioLuca

Nein. Es sei denn, du missachtest das Hausverbot. Das wäre in der Tat strafbar.

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Diebstahl war das definitiv nicht. Aber du hast den entnommenen Salat unverkäuflich gemacht und damit dem Markt einen Schaden zugefügt, den du, weil man dich erwischt hat, im Nachhinein beglichen hast. Dafür wird es wahrscheinlich weder eine Anzeige, und erstrecht keine Geldstrafe geben. Bleibt das Hausverbot, was der Markt verhängt hat. Und das dürfen sie, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.

MarioLuca 
Fragesteller
 02.06.2022, 22:17

Danke dir. Der Verkäufer meinte dass die Polizei nicht angerufen wird.

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