Rentnerin und Pensionär als Kleindarsteller?

2 Antworten

Der Pensionär erhält vermutlich seine Pension über die Steuerklasse III oder IV, bei diesem ist daher nur die Abrechnung über Steuerklasse VI möglich. Warum auch bei der Rentnerin die Steuerklasse VI angewendet wird, ergibt sich aus der Beschreibung nicht - vermutlich hat diese den Arbeitgebern ihre Steuer-ID-Nr. nicht genannt, so dass die Arbeitgeber die Steuerabzugsmerkmake nicht abrufen können.

Allerdings: da man in dieser Konstellation ohnehin eine Steuererklärung abgeben muss, wird darüber sowieso alles glatt gezogen - eigentlich muss man also gar nichts ändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Die Steuerklasse betrifft nur den Lohnsteuerabzug.

Die tatsächliche Steuer wird ja erst mit der Einkommensteuererklärung ermittelt, zu der Ihr wegen der Steuerklassenkombination 3/5 sowieso verpflichtet seid.

Verringern könnt Ihr die Steuerlast dadurch, dass Ihr die Kosten für diese Tätigkeit konsequent sammelt und abzieht.

Fahrten zu den Drehorten. Kosten für Verpfliegungsmehraufwand, wenn es beim Dreh kein Catering gibt. usw. usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986