Rentenausgleich?
Hallo,
im Scheidungsverfahren wurden meiner Ex-Frau Teile meiner Pension zugesprochen. Diese kommen bei Pensionseintritt in Abzug.
Im Gegenzug wurden mir Rentenanteile meiner Ex-Frau zugesprochen. Meine Pensionierung erfolgt 2026 - wie erwähnt unter Abzug der genannten Ansprüche.
Die Rentenversicherung teilt auf Anfrage mit, dass mein Anspruch auf den zugesprochenen Rentenanteil erst 2032 erfolgen soll. Da mein Abzug immerhin 780 Euro beträgt wäre eine zeitgleiche Umsetzung des Rentenanspruchs - 290 Euro - sehr wichtig.
Vorab besten Dank
2 Antworten
Vermutlich greifen die übertragenen Rentenpunkte erst, wenn Du (oder die Ex?) die Regelaltersgrenze der DRV erreicht hast.
Wenn die z.B. bei 67 liegt, für Deine Pension aber bei 60, ergäbe sich eben diese Verzögerung.
Konnte die DRV dies nicht erklären?
Und nun?
Was sollen wir nun noch besser beantworten können?
Kläre das weiter mit der Rentenversicherung bzw. mit deinem Anwalt!
Viel Erfolg!