Rechtsanwalt Ralf Heyl - Uralter Postbank Bescheid per e-Mail?

1 Antwort

aber das Schreiben nicht zugestellt werden konnte.

Was sollte da "zugestellt" werden - wenn die Forderung damals nicht tituliert wurde ist sie zwischenzeitlich verjährt.

Oder ist lediglich ein einfacher Brief - mit dem Vermerk " unbekannt verzogen" an besagte Kanzlei zurückgegangen?

Also was bitte schön sollte jetzt "postalisch zugestellt" werden - was ist also der Inhalt der Mail.

RAHFrage 
Fragesteller
 22.09.2020, 14:12

Genau das habe ich mich auch gefragt - die e-Mail indiziert bis auf ein Aktenzeichen nichts, die Folgerung mit dem alten Postbank Konto habe ich selber getroffen, als ich die Kanzlei gegoogelt habe und gesehen habe, dass die wohl schon seit Jahren ein Dorn im Auge des Verbraucherschutzes sind.

Es wird nicht erklärt, was genau zugestellt worden sein sollte, aber aufgrund meines Umzuges ins Ausland habe ich eh seit Jahren keine Post in/aus Deutschland erhalten, deswegen wüsste ich nichtmal, ob das Ganze tituliert wurde!

Muss ich mich dort jetzt zurückmelden?

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wilees  22.09.2020, 14:19
@RAHFrage

Nö - also ich würde da auf jeden Fall "toten Mann spielen".

Denn die Kanzlei dürfte längst herausgefunden haben, dass Du Dich ins Ausland abgemeldet hast ..... und hofft halt jetzt, dass Du Dich meldest.

Ansonsten wird sie es vermutlich weiterhin über Email versuchen.

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Andri123  22.09.2020, 16:14
@RAHFrage

Dass eine Bank nicht tituliert, kann ich mir kaum vorstellen. Kannst Du das nicht rausfinden über die Schufa? Oder das Inkasso um Übersendung einer Kopie bitten? Das werden Sie aber vermutlich nicht per e-mail machen, sondern um Deine Antschrift bitten...

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