Privatinsolvenz -stehe im Mietvertrag, Ehemann zahlt Miete , keine Kaution gezahlt -wir der Vermieter angeschrieben?

3 Antworten

Wenn dem TH bekannt ist, dass keine Kaution hinterlegt wurde, und der Mietvertrag ohnehin nicht auf dich läuft, dann kann der TH einen etwaigen Anspruch an der (nicht vorhandenen) Kaution auch nicht pfänden. Warum sollte er dann den Vermieter anschreiben? Erfahren kann der Vermieter es aber auch ohne dass er darüber informiert wird, da Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gegeben werden.

"Ich bin zwar auch namentlich erwähnt, habe den Mietvertrag jedoch nicht unterschrieben"

Hört sich danach an, als das Du ebenfalls Mieterin bist!

Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich, denn Mietverträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden.