Kann die Miet-Kaution dafür benutzt werden?
Ein Mieter zahlt pünktlich immer seine Miete, jedoch seit Einzug nie seine Stromrechnung. Diese hat sich mittlerweile auf über 2.000,- Euro angesammelt. Nun wendet sich der Stromanbieter an den Vermieter und sagt, sollte der Mieter ausziehen soll die Kaution zur Tilgung der Stromrechnung verwendet werden. Verhindert dies der Vermieter, dann muss der Vermieter die in Verzug geratene Stromrechnung bezahlen. Kann das sein? Wie verhält man sich nun als Vermieter? Der Strom kann aus irgend welchen Gründen, die ich nun vergessen habe, nicht abgestellt werden, so daß die Stromrechnung immer weiter wächst.
1 Antwort
Hier ein Hinweis ohne Urteile:
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. ..... Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.
Forderungen des Vermieters gegen den Mieter, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen dürfen nicht verrechnet werden. Beispiel: Der Vermieter ist Handelsvertreter für Staubsauger und hat dem Mieter einen Staubsauger verkauft. Der Mieter schuldet noch den Kaufpreis. Der Vermieter darf die Kaution nicht mit dem offenen Kaufpreis verrechnen.
auszugsweise Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm