1 Eigentümer, zwei Vermieter?
Ich bin Eigentümer eines Hauses das vermietet wird, möchte im Mietvertrag aber meinen Mann und mich als Vermieter eintragen, da wir gemeinsam steuerveranlagt werden. Ist das rechtens?
Wir werden steuerlich gemeinsam veranlagt, deshalb würde ich uns beide als Vermieter eintragen wollen.
1 Antwort
Vermieten kann nur der, dem die Sache auch als Eigentümer gehört bzw, wenn man als Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung hat. Bei deinem Mann ist weder das eine noch das andere gegeben.
Warum sollte das notwendig bzw sinnvoll sein, nur, weil ihr zusammen veranlagt werdet?
Absolut richtig.
Man kann nicht vermieten, was einem nicht gehört oder woran man keine Nutzungsrechte hat.