Praktikum mit pauschaler Aufwandsentschädigung – welches Arbeitsverhältnis und wie zu versteuern?
Hallo zusammen,
ich habe bei einem großen deutschen Unternehmen ein halbjähriges Praktikum im Ausland gemacht. Grundlage war eine Vertrag, der mit »Praktikum – Vereinbarung« betitelt wurde. Darin befindet sich auch folgender Satz: »Zur pauschalen Abgeltung sonstiger Aufwendungen erhält der Praktikant einen einmaligen Betrag von € 3.000, dessen Zahlungsmodalitäten gesonderter Absprachen unterliegen.«
Des Weiteren ist von einem »Ausbildungsprogramm« die Rede und ich werde durchwegs mit »Praktikant« bezeichnet. Ansonsten finden sich keine weiteren Hinweise auf die Art des Arbeitsverhältnisses. Die 3.000 Euro, welche sozusagen 6 Monaten à 500 Euro entsprechen, wurden mir zu Praktikumsbeginn überwiesen. Gehaltsabrechnungen oder Ähnliches habe ich nie bekommen.
Meine Frage wäre nun, auf welcher rechtlichen Grundlage mir das Geld überwiesen wurde und wie ich es ggf. zu versteuern habe. Mir kommt es nicht so vor, als hätte der Arbeitgeber da bereits irgendetwas abgeführt, sondern er hat mir einfach die Pauschale überwiesen.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
1 Antwort
Das dürfte trotz aller Umgehungsversuche Arbeitslohn sein. Da hat das "große deutsche" Unternehmen anscheinend versucht, sich die Lohnnebenkosten zu sparen und eine hübsche Formulierung an den Vertrag geschnitzt.
Tatsächlich bleibt eine Rose auch eine Rose, wenn du sie anders nennst - und so ist es mit Arbeitslohn auch. Wenn der Vertrag ansonsten deine Pflichten definiert wie sie arbeitnehmerüblich sind, dann bist du Arbeitnehmer und das Geld ist Arbeitslohn.
Aber das ist das Problem des Unternehmens. Nicht deins.
Solche Unternehmen werden ja nicht zentral geleitet, das geht nicht. In irgendeiner Filiale oder Betriebsstätte mit eigenen Strukturen wirst du sicherlich gelandet sein. Da kann es durchaus passieren, dass der lokale Personaler anders entscheidet als die anderen personaler desselben Unternehmens.
Als was möchtest du das denn in der Einkommensteuererklärung angeben?
Dieses Unternehmen arbeitet eigentlich ausschließlich zentral. Also soweit ich weiß, werden alle Praktika in der Zenatrale angebahnt, vergeben und verwaltet. Dort finden die Auswahlgespräche statt, dort sitzen die Kontaktpersonen. »Filialen« in dem Sinne hat dieses Unternehmen nämlich sowieso nicht.
Ich dachte, dass ich es in der ESt-Erklärung unter »Sonstige Einkünfte« eintrage. Andererseits ist es, wie du ja schon schriebst, eigentlich nicht mein Problem. Wenn das wirklich eine »Pauschale für sonstige Aufwendungen« ist, dann kommt sie vielleicht nirgendwo rein.
Also ich denke auch, dass der Eintrag bei "Sonstige" Einkünfte, Anlage SO, richtig ist.
Das »große deutsche« entspricht zumindest mal einer Angestelltenzahl im fünfstelligen Bereich. Soweit ich Bescheid weiß, führen die jedes Jahr mehrere hundert solcher Praktika durch, weswegen ich mir einerseits nicht vorstellen kann, dass sie sich damit permanent auf rechtlichem Glatteis bewegen, andererseits habe ich das Gefühl, dass es ohne jegliche Belege, Abrechnungen und Steuern doch mit unlauteren Mitteln zuging.
Ich habe bedenken, dass die schlafenden Hunde geweckt werden, wenn ich das nächstes Jahr (in irgendeiner Form) in der ESt-Erklärung angeben möchte.