Muss ich meinen Werkstudentenjob und Pflichtpraktikum versteuern?
Seit Mai übe ich einen Werkstudentenjob mit 15 Wochenstunden und einem Bruttolohn von 770 Euro aus. Nun arbeite ich seit Anfang September bis Ende November gleichzeitig im Rahmen eines Pflichtpraktikums in einem Unternehmen und bekomme dafür 900 Euro + 250 Euro Wohngeldpauschale. Daher geht mein Praktikum auch in die Vorlesungszeit rein. Was muss ich beachten und wie muss ich versteuern? Kann ich Reisekosten und Wohnung in der anderen Stadt (Praktikum und Wohnort unterscheiden sich um mehr als 100km) absetzen? Vielleicht noch interessant ist, dass ich unter einem Bachelorarbeitsvertrag beim Praktikum laufe, da es eine sehr spezielle Art von Pflichtpraktikum genannt Projektstudium ist, und ich die Steuerlichen Abgaben selber leisten soll, sprich kriege die 900 Euro einfach überwiesen.
3 Antworten

einfache Rechnung:
8*770,- = 6160,- Euro.
3*1.150,- = 3.450,- Euro
Summe 9.610,- Euro.
Da Du zumindest in dem Werkstudentenjob Arbeitnehmer bist und somit 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag und die Vorsorgepauschale runter gehen, ist Einkommensteuer für Dich kein Thema udn Absetzen brauchst Du nichts, denn weniger als 0,- Euro Steuer geht in Deutschland nicht.
Auch ist unwahrrscheinlich das Deine Werbungskosten höher sind als die 9.160,-, also kann auch kein vortragsfähiger Verlust entstehen.
Das etwas schwierigere Thema sind die Stunden.
Bei der geschilderten Konstellation kommst Du in der Vorlesungszeit über 20 Stunden Arbeit pro Woche. Damit wäre der Studentenstatus perdü.
Leider habe ich nichts gefunden, was klar aussagt, ob ein Praktikum als Arbeit in dem Sinn zählt.
Wobei sich für mich auch die Frage stellt, wann Du die Vorlesungen besuchst bei 15 Stunden Werkstudent + Praktikum

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich besuche die Vorlesungen bis Dezember garnicht, dass ist richtig.
Allerdings kriege ich für das Projektstudium 12 Credits also 360 Arbeitsstunden angerechnet. Wären also während 6 Monaten ca. 13 Wochenstunden. Bei 3 Monaten sind es dann 26 Wochenstunden. Für mich stellt sich die Frage ob dies als Arbeit neben dem Studium gilt. Aus meiner Sicht ist dies ja ein Teil meines Studiums, den ich so oder so während eines Semester erbringen müsste. Das heißt ich vernachlässige ja nicht mein Studium bzw meinen Studentenstatus. Ganz im Gegenteil engagiere ich mich für mein Studium.
Ist das aus Sicht des Staates so auch oder nicht?


Halo, das ganze dürfte in der Summe nach Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Krankenversicherung noch unter dem Grundfreibetrag landen. Fahrtkosten und Wohnung wären auch absetzbar, soweit sie die Pauschale übersteigen.
Der 2.Arbeitgeber wird wohl mit Steuerklasse 6 abrechnen und daher wohl Steuern abziehen. Die musst Du Dir dann im Einkommensteuerbescheid wiederholen.
Viel Glück
Barmer

Was wäre wenn ich die Steuern selber abführe? Also in meinem Vertrag steht ich habe die Umsatzsteuer auf mein Gehalt selber abzuführen, außer ich beantrage extra, dass ich es zuvor von meinem Gehalt abgezogen bekommen will.

Umsatzsteuer auf Gehalt ?
Wir reden hier bisher alle über Einkommensteuer.

Die Versteuerung sämtlicher an Sie zu leistenden Zahlungen obliegt Ihnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzees wird die Firma zusätzlich vergüten, wenn Sie eine Bestätigung des Finanzamts über die Steuerpflicht Ihrer Vergütung vorlegen und sich damit einverstanden erklären, dass die Firma die Umsatzsteuer ihrer Gutschrift abrechnet.
So steht es im Vertrag. Hab ich da was falsch verstanden?

Du hast einen Vertrag als Freiberufler. Da könntest Du auf umsatzsteuer optieren, wird sich aber für die drei Monate nicht lohnen. Also hake das mit der Umsatzsteuer ab, es geht nur um die einkommensteuer udn da fällt nichts an.

Du bist selbstständig tätig, d.h. Du hast keinen Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber ! Dir wird daher auch niemand Einkommensteuer abziehen, sondern Du mußt die Einnahmen (nein: kein Gehalt !) selbst deklarieren. Es bleibt aber dabei, dass keine Einkommensteuer anfällt. Die Fahrtkosten und die Miete sind jetzt keine Werbungskosten mehr, sondern Ausgaben in Deiner Gewinn- und Verlustrechnung.

Eine weiter Frage ist wie siehts aus mit Sozialversicherungspflicht. Im Moment bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Muss ich das ändern?

ja, rückwirkend seit Mai ist die Familienversicherung weggefallen. Die
Studentische KV für 80 EUR reicht aus. Die Kasse wird nachfordern, also besser jetzt melden !!
Oder bist Du privat versichert ? Dann kann alles so bleiben.

Hallo,
wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, endete die kostenlose Familienversicherung bereits im Mai. Die Einkommensgrenze liegt bei 450 Euro brutto.
Am besten möglichst schnell die Krankenkasse kontaktieren und auf eine Nachzahlung einstellen.
Gruß
RHW

Man kann 5 Monate im Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten. Das muss nicht
zwingend in den Ferien sein, obwohl das die Regel ist. Daher kein
Problem.