Post per Einschreiben, Nachweis?

1 Antwort

Solche Spielchen lassen sich manche Leute einfallen und Gläubiger abzuwimmeln.

Nicht abwimmeln läßt sich der Gerichtsvollzieher. Den kann man nämlich auch mit der Zustellung einer Mahnung beauftragen.

Man könnte auch zusammen mit Zeugen zum Wohnsitz/Geschäftssitz des Empfängers fahren und die Mahnung dort persönlich einwerfen.

Heißt, ich sollte dann ein online Mahnbescheid beantragen? Es geht hierbei um keine sehr hohe Summe.

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@Westgate

Lohnt es sich da einen Mahnbescheid zu beantragen? Es geht um 750€, nicht das ich am Ende dann hohe Kosten für den Bescheid selbst tragen muss?

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@Westgate

Wenn man keine Mahnung mehr braucht würde ich das machen. Bei einer GmbH die sich derartiger Machenschaften bedienen muss würde ich vorher in die Insolvenznachrichten schauen!

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@Privatier59

Aber bringt mir das letztlich etwas? Auch wenn die GmbH insolvent ist, hätte ich gerne mein Geld noch. Hast du bereits Erfahrungen mit den Online Mahnverfahren, es gibt da zig Anbieter...

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@Westgate

Ein reines Online-Mahnverfahren ist nur bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt möglich. Wieso willst Du Geld verschwenden? Lad Dir von der Internetseite der Justiz ein Antragsformular herunter, füll es am PC aus, druck es aus, unterschreib es und sende es per Post. Kostet nicht mehr als Porto. Vorher schaust Du nach, welches Amtsgericht als zentrales Mahngericht in Deinem Bundesland zuständig ist.

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@Privatier59

PS: Um nicht falsch verstanden zu werden. Gerichtskosten fallen natürlich auch da an, aber eben nicht zusätzlich die noch höheren Anwaltskosten.

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@Privatier59

Okay vielen Dank! Also den Antrag kann ich selbst stellen und dann wieder per Einschreiben senden, welches dann ebenfalls weitergeleitet wird durch den Nachsendeauftrag.

Dem Amtsgericht muss ich dann ebenfalls bescheid geben oder wie verhält sich das?

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@Westgate

Ein Mahnbescheid kostet nur ca. 35,-€ und wird direkt vom Gericht an den Schuldner zugestellt. Da wird m.E. nichts weitergeleitet per Nachsendeantrag.

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@Westgate

Das hast Du falsch verstanden. Das Amtsgericht stellt den Mahnbescheid zu.

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@Privatier59

Heute kam dann die Mitteilung der Post.

„Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt“

Heisst also die Mahnung kam nicht bei dem Schuldner an, wie soll ich weiter vorgehen, die GmbH hat einen Nachsendeauftrag gestellt, wohin die Post aber nun scheinbar nicht zustellen kann...

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@Westgate

Geh zum Amtsgericht. Frag Dich zum Handelsregister durch und lass Dir da die aktuelle Adresse geben. Die überprüfst Du. Wenn das an Deinem Wohnort ist, fährst Du hin und schaust nach dem Firmenschild. Kannst auch im Internet nachforschen.

Wenn keine aktuelle Anschrift zu finden ist sollte in Dir die Erkenntnis reifen, dass die GmbH Pleite ist und Du Dein Geld nie mehr wieder siehst.

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@Privatier59

die URL ist noch aktuell, Adresse dort stimmt mit der überein, wo ich die Mahnung hingesendet habe.

Die GmbH ist leider 300 KM entfernt. Ansonsten könnte ich die Mahnung nochmals persönlich einwerfen. Über das Amtsgericht in meiner Stadt finde ich raus ob die GmbH pleite ist?

Ansonsten kann ich nur einen Mahnbescheid beantragen und hoffe, die können diesen zustellen, obwohl auch das ja nicht möglich ist, da ja keine Zustellung möglich ist durch den Nachsendeauftrag...

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@Privatier59

Laut Online - Handelsregister ist die GmbH noch aktiv. Wenn meine Mahnung und Rechnung noch nachweislich dort landet, bevor die GmbH Insolvenz anmeldet, habe ich dann noch eine Chance?

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@Westgate

Das Handelsregister wird am Geschäftssitz der GmbH geführt.

Bei Insolvenzen wird nach Rangfolge aufgeteilt und nicht nach Anmeldung. Du landest im untersten Rang. Wäre wahrscheinlich Totalausfall.

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@Privatier59

Heißt nun für mich? Wie würdest du weiterhin vorgehen? Es komplett aufgeben wäre doch sicher auch nicht richtig, gerade jetzt wo ich das Geld bitte nötig habe...

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@Westgate

Keiner von uns weiß was da los ist. Google den Namen der Firma. Vielleicht gibt es da Infos. Das Amtsgericht am Sitz der GmbH oder die Seite des Landesjustizministeriums des Bundeslandes hat irgendwo Insolvenznachrichten. Wenn die GmbH da steht mußt Du die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob was für Dich übrig bleibt weiß niemand.

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