Polen für Reparaturen anstellen und steuerlich absatzen

3 Antworten

Du meinst Berücksichtigung als "haushaltsnahe Dienstleistungen" ? Da brauche ich garnicht groß zu blättern um Dir sagen zu können, dass das nicht nur eine Rechnung, sondern auch eine UNbare Zahlung zur Voraussetzung hat.

Wenn der Pole rechnungsscheu ist, ist es nichts mit der steuerlichen Anerkennung. Das ist auch kein Versehen des Gesetzgebers, denn Schwarzarbeit will man gerade nicht fördern. Und insofern kannst Du mir erzählen was Du willst: Das hier ist Schwarzarbeit. Der Mann gibt seine Einkünfte weder hier noch in Polen an. Ich finde es schon eine bemerkenswerte Idee, solche Ausgaben dann auch noch steuerlich geltend machen zu wollen.

Die Frage mit der "Anmeldung" ist reichlich merkwürdig. Wo willst Du den denn anmelden und als was bitteschön?

Die ganzen Probleme würdest Du nicht haben, wenn Du eine deutsche Baufirma beauftragen würdest. Dass die so viel teurer ist als der Pole hängt natürlich damit zusammen, dass die Steuern und Sozialbeiträge bezahlt.

LittleArrow  23.08.2012, 23:29

Da brauche ich garnicht groß zu blättern um Dir sagen zu können, dass das nicht nur eine Rechnung, sondern auch eine UNbare Zahlung zur Voraussetzung hat.

Vielleicht wäre Blättern doch richtiger gewesen, als diese Aussage zu treffen.

Im Ernst: steuerlich gibt es einen Unterschied zwischen haushaltsnaher Dienstleistung und haushaltsnaher Handwerkerleistung. Und im Fragefall geht es um letztere. Für die gilt ganz klar: Rechnung und unbare Zahlung (wenngleich es bei "unbar" noch Feinheiten gibt, die hier aber gewiss keine Rolle spielen).

Nur bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es neben der Überweisung die Variante für Barzahlung und die nur bei Minijobbern im Privathaushalt.

0
Privatier59  24.08.2012, 04:00
@LittleArrow

Lieber L.A: Erst kürzlich hatte ich mir anläßlich einer ebenfalls zu diesem Thema gestellten Frage den sehr ausführlichen Beitrag auf Wikipedia angesehen und kann diesen bei Detailfragen zu dem Thema nur jedem empfehlen. In der vorliegenden Sache aber geht es nicht um Feinheiten, denn die Dinge liegen klar auf der Hand und gaben keinen Anlaß, Grundsätzlichkeiten zu erläutern. Die hier zutage tretende Denk- und Handlungsweise ist im übrigen nicht gerade selten und läßt Finanzbeamte -insbesondere die von der Betriebsprüfung und Steuerfahndung- immer wieder jubeln: Viele Steuerpflichtige können den Hals nicht vollkriegen und verraten sich dadurch selber.

0

@Privatier59: Echt schade, dass man immer wieder so unprofessionelle und wenig sachdienliche Antworten bekommt. Sorry, aber wenn ich könnte würde ich dich blocken. So etwas ist einer so hoch qualitativen Community wie dieser hier nicht würdig!

Es geht mir ja gerade darum eben keine Schwarzarbeit zu fördern! Deshalb auch meine 2. Frage nach der Anmeldung. Er darf hier ja arbeiten und ich könnte ja auch z.B. einen Nachbarn „haushaltsnah“ oder wie auch immer anstellen. Dieser muss dann ja auch nicht selbstständig sein. Nur ohne Rechnung kann ich ihn nicht absetzten. Die steuerliche Berücksichtigung kann ich glaube ich eh als nicht machbar abhaken. Was genau muss ich aber tun um nicht in die Förderung der Schwarzarbeit zu rutschen?

Er nimmt 10 € die Stunde, eine Firma hier bei uns sicher 35-60 €. Dabei ist davon auszugehen, dass der polnische Miteuropäer noch deutlich effektiver arbeitet! Diese Frage gilt es aber nicht zu erörtern.

Die einzige zulässige unbar bezahlte haushaltsnahe Dienstleistung ist die für solche Tätigkeiten, die normalerweise von Familienmitgliedern durchgeführt werden; dies sind die sog. Minijobs. Handwerkliche Tätigkeiten gehören nicht dazu.