Pflegegeld für Enkelin?
Meine Enkelin 8Jahre ist aus England zu uns gekommen und die Mutter lebt noch in England , jetzt sagt das Jugendamt das ich als Oma kein Anspruch auf Pflegegeld habe obwohl meine Enkelin die deutsche Staatsangehörigkeit hat .
2 Antworten
Zumindest das Kindergeld sollte dir zustehen, wenn das Kind bei dir lebt, darüber hinaus scheinen die Eltern ja noch zu Leben, ergo forderst du Unterhalt von den Eltern deins Enkelkindes.
Warum soll der Staat dafür aufkommen.
Das stimmt nicht - stellt schriftlich einen Antrag und erhebt im Falle einer Ablehnung Widerspruch und folgend Klage vor dem Sozialgericht :
https://www.moses-online.de/gerichtsbeschluss-erkl%C3%A4rt-pflegegeld-gro%C3%9Feltern-eines-kindes
Nein , ich habe mich so wie mir gesagt wurde beim Jugendamt gemeldet bevor sie rüber gekommen ist und mir wurde gesagt das wenn sie ein Kind aus der Ukraine oder aus einem anderen Land ohne Eltern wäre dann ja aber da sie von England kommt müsste die Mutter einen Antrag beim Jugendamt in England stellen . Ich verstehe die Welt hier in Deutschland nicht mehr 🤔
Das ist schon richtig , aber man hat mir beim Jugendamt gesagt dadurch das sie aus England zu uns gekommen ist steht es mir nicht zu .😤