Pflegegeld für Enkelin?

Curasanas  13.04.2023, 17:53

Ist das Kind behindert ?

Addi69 
Fragesteller
 13.04.2023, 17:57

Nein , ich spreche von Pflegegeld vom Jugendamt

2 Antworten

Zumindest das Kindergeld sollte dir zustehen, wenn das Kind bei dir lebt, darüber hinaus scheinen die Eltern ja noch zu Leben, ergo forderst du Unterhalt von den Eltern deins Enkelkindes.

Warum soll der Staat dafür aufkommen.

Das stimmt nicht - stellt schriftlich einen Antrag und erhebt im Falle einer Ablehnung Widerspruch und folgend Klage vor dem Sozialgericht :

https://www.moses-online.de/gerichtsbeschluss-erkl%C3%A4rt-pflegegeld-gro%C3%9Feltern-eines-kindes

https://www.moses-online.de/gerichtsbeschluss-erkl%C3%A4rt-pflegegeld-gro%C3%9Fmutter-zweier-enkelkinder

Addi69 
Fragesteller
 13.04.2023, 18:02

Das ist schon richtig , aber man hat mir beim Jugendamt gesagt dadurch das sie aus England zu uns gekommen ist steht es mir nicht zu .😤

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wilees  13.04.2023, 18:10
@Addi69

Das einzige was jetzt zählt - das Enkelkind mit wohlgemerkt deutscher Staatsangehörigkeit - lebt jetzt in Deinem Haushalt. Und wo dann die Mutter lebt ist meiner Ansicht nach nicht relevant.

Wurde Dein Antrag schriftlich abgelehnt und entsprechend begründet?

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Addi69 
Fragesteller
 13.04.2023, 18:16
@wilees

Nein , ich habe mich so wie mir gesagt wurde beim Jugendamt gemeldet bevor sie rüber gekommen ist und mir wurde gesagt das wenn sie ein Kind aus der Ukraine oder aus einem anderen Land ohne Eltern wäre dann ja aber da sie von England kommt müsste die Mutter einen Antrag beim Jugendamt in England stellen . Ich verstehe die Welt hier in Deutschland nicht mehr 🤔

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wilees  13.04.2023, 18:19
@Addi69

Ich kann Dir nur raten einen schriftlichen Antrag zu stellen.

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Addi69 
Fragesteller
 13.04.2023, 18:44
@wilees

Werde ich wohl nicht drum rum kommen .Lieben Dank 🙂

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ellaluise  13.04.2023, 18:49
@Addi69

Ja, "wurde gesagt" zählt nicht, Antrag stellen, wenn es Ablehnung gibt, kann man Widerspruch machen usw. usw.. Bei "nur gesagt" gibt es keine Rechtsmittel.

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