wieviel pflegegeld steht uns großeltern für enkel mit down syndrom zu?

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Pflegegeld und sonstige finanzielle Leistungen

Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie ist ein Angebot des Jugendamtes an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten des Kindes. Die Pflegeeltern stellen sich dem Jugendamt zur Verfügung, um ein solches Angebot überhaupt möglich zu machen. Das Jugendamt geht mit der Unterbringung des Kindes in eine Pflegefamilie somit auch die Verpflichtung ein, den Unterhalt des Kindes in dieser Familie zu gewährleisten und sicherzustellen. Aus diesem Grund erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld für ihr Pflegekind. Das Kind hat Anspruch auf dieses Geld. Deshalb können Pflegeeltern diesen Anspruch auch nicht einfach ablehnen. Das Pflegegeld setzt sich aus zwei Hauptbereichen zusammen:

aus dem materiellen Teil, der der Unterhaltssicherung des Kindes dient,

aus dem so genannten Erziehungsgeld, das den Pflegeeltern für ihre erzieherische Arbeit zusteht.

Die zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer erlassen jährlich eine Verordnung, die das Pflegegeld neu festsetzt.

Für Nordrhein-Westfalen wurde die Beträge für das Jahr 2002 wie folgt festgelegt:

Kinder von

Unterhaltsanteil Erziehungsanteil

Gesamt

0 - 7 Jahren 406 EUR 194 EUR 600 EUR

8 - 14 Jahren 465 EUR 194 EUR 659 EUR

15 - 18 Jahre 564 EUR 194 EUR 758 EUR

Das Pflegegeld soll nur die laufenden regelmäßigen Kosten des Kindes abdecken. Die monatlichen laufenden Unterhaltszahlungen für das Pflegekind können sich dann erhöhen, wenn das Kind regelmäßigen Mehrbedarf hat, z.B. aufgrund bestimmter Problematik oder Behinderung. Besonderer Bedarf, der nicht regelmäßig anfällt , ist im monatlichen Pflegegeld nicht enthalten und kann beim Jugendamt durch die Pflegeeltern gesondert beantragt werden.

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