kindergeld für behinderte
hallo ! ich bin betreuer meiner von geburt an geistig behinderten schwester .sie lebt bei mir .kann ich für meine schwester einen anspruch auf kindergeld erheben ? sie erhält lediglich ihre erwersunfähigkeitsrente sowie ein pflegegeld von der AOK plus in höhe von 120,00 euro . j.baacke
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Da Du Deine Schwester betreust, entsteht durch die familiäre Bindung ein Pflegekindschaftsverhältnis. Dieses berechtigt Dich, Kindergeld zu beantragen.
Durch die Gewährung des Kindergeldes können dann von Dir auch alle behinderungsbedingten Steuervorteile in Anspruch genommen werden.