Erbt Kind aus vorheriger Beziehung?

2 Antworten

Nach § 1924 I BGB sind alle Kinder deines Mannes an seinem Nachlass gesetzl. erbberechtigt. Oder durch entsprechendes Testament dazu hälftig in Geld pflichtteilsberechtigt.

Sofern ihr ohne anderslautende notarielle Güterstandsvereinbarung in Zugewinngemeinschaft miteinander verheirat seid, gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Erblassers ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhält der überlebende Partner zusätzlich ein weiteres Viertel der Erbschaft als pauschalen Zugewinnausgleich (§§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB).

Demnach teilen sich seine beiden Kinder und du den Nachlass deines Mannes hälftig; seine erstgeborenen Tochter bekäme also wie eurer gemeinsamer Sohn davon je 1/4.

Im Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute stets getrennt voneinander. Das 2004 gekaufte Haus gehört also dem, der im Grundbuch steht, nicht automatisch auch seinem Ehegatten :-O

G imager761

Gesetzlich erbberechtigt ist die Tochter aus der ersten Beziehung nur beim Tod Deines Mannes, zusammen mit Dir und dem gemeinsamen Kind (Du 1/2, Tochter 1/4, gemeinsames Kind 1/4). Die Paragrafen dazu sind 1371 + 1931 BGB.

Falls Du beim Haus alleine als Eigentümerin im Grundbuch stehst, dann hat die Tochter darauf keinen Anspruch, auch nicht bei Deinem Tod

Ist der Mann Miteigentümer im Grundbuch, dann hat sie bei seinem Tod Anspruch auf 1/4 seines Eigentumsanteils.